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klar hervor, daß deren Entwicklung von einem Fortschritt der gesellschaftlichen
Produktivkräfte begleitet ward.
Die Sombartsche Klassifikation der Gewerbeformen ist noch
viel weniger glücklich als die Büchersche.
Als Merkmal für die Gewerbeform nimmt Sombart nicht den
Umfang der gesellschaftlichen Wirtschaft, sondern den Umfang
der Privatwirtschaftsorganisation und erhält folgende Gewerbeformen:
1. Individualbetrieb
2. Familienbetrieb
3. Gehilfenbetrieb
4. Erweiterter Gehilfenbetrieb
5. Individualbetrieb im großen
6. Gesellschaftlicher Betrieb im kleinen
7. Manufaktur
8. Fabrik.
Abgesehen davon, daß ein Individualbetrieb kaum je vor dem
Familienbetrieb existierte, ist die ganze Klassifikation Sombarts
unhistorisch. So kann ein „Gehilfenbetrieb“ auch „Familienbetrieb“
sein, sowie ein Handwerker-, ein Kustar- oder ein Betrieb
eines Hausarbeiters. Alle von Sombart aufgezählten „Gewerbeformen“
sind absolut mit der Wirtschaftsentwicklung nicht verbunden,
weil sie alle, ausgenommen die Manufaktur und die
Fabrik, weder mit der Wirtschaftsorganisation, noch mit den
Wirtschaftsstufen in Zusammenhang stehen.
Ob Gehilfenbetrieb oder Alleinbetrieb, hängt von den technischen
Bedingungen der Produktionsart und nicht von der Entwicklungsstufe
der Wirtschaft ab. Überhaupt kann nicht der
Umfang der Privat Wirtschaft zum Maßstab der sozialen Wirtschaftsentwicklung
gnommen werden, da diese durch ihren Umfang,
sowie durch Zusammenhang einzelner Wirtschaften untereinander
bestimmt wird. Die große Gutswirtschaft des Mittelalters
bestand zur Zeit der Rayonwirtschaft, während der Kleinbetrieb
des Kustars oder Hausarbeiters nur zu der Zeit entstehen konnte,
wo sich eine Volkswirtschaft gebildet hatte. Gewisse Gewerbezweige
forderten die gemeinsame Arbeit der ganzen Gemeinde,