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mehr als früher. Denn sie bekommen jetzt zwei Fünftel des Ge
samtproduktes gegen ein Viertel, also um drei Zwanzigstel mehr.
Auf wessen Kosten geht diese Erhöhung vor sich? Selbst
verständlich vor allem auf Kosten des Anteils der Kapitalisten.
Andererseits gibt es in der Gesellschaft auch verschiedene Klassen,
deren Lohn oder Gehalt oder Einkommen nicht steigt, während
sie unter der Teuerung leiden. Der Anteil des Gesamtprodukts, der
diesen Gesellschaftsschichten zufällt, wird somit ebenfalls ge
schmälert.
III.
Die Berliner Statistik der Arbeiterbudgets gibt uns folgendes
Bild des Verbrauches einer Arbeiterfamilie.*)
Von 1000 Mark gaben die aus vier Personen bestehenden Fa
milien (es waren 231 solcher) aus für
Einkommenstufe
11
II
II
ã-
il
Von 900 bis 1000 M.
% M
216,2 27,3 13,3 22,7 585,1 15,0 6,4 8,0 9,7 —
„ 1000 „ 1200 „ 213,8 29,2 12,3 62,2 521,0 10,5 4,2 14,8 5,9 3,4
„ 1200 „ 1400 „ 188,4 31,8 12,0 57,8 525,8 10,9 13,3 19,0 6,2 2,5
„ 1400 „ 1600 „ 169,4 29,8 12,0 69,1 527,2 11,6 12,6 15,3 7,5 4,7
„ 1600 „ 1800 „ 168,5 29,2 10,6 82,2 500,0 12,5 14,5 20,2 10,3 5,3
„ 1800 „ 2000 „ 153,6 28,7 9,0 91,6 485,4 9,8 18,3 21,2 16,5 8,4
„ 2000 „ 2200 „ 146,1 24,5 9,2 97,0 483,9 13,0 18,0 21,5 10,4 11,7
„ 2200 „ 2400 „ 159,1 18,4 17,1 97,5 445,0 10,8 22,0 18,1 16,8 7,0
„ 2400 „ 2600 „ 145,2 30,5 12,1 102,7 386,6 15,1 37,2 17,4 25,6 7,8
„ 2600 „ 4000 „**)136,6 33,0 10,6 70,0 392,5 11,2 29,5 18.7 38,9 43,4
Die Familien mit drei Personen gaben von 1000 Mark aus für
(im ganzen waren eslió Familien):***)
Aus diesen Angaben geht hervor, daß mit der Steigerung des
Einkommens die Ausgaben für Kleidung, für Tram- und Eisen-
*) Berliner Statistik, herausgegeben vom Stat. Amt der Stadt Berlin,
3. Heft, 1904.
**) Ein Einkommen von 2600 bis 2900, oder 2900 bis 3000 und 3000
bis 4000 M. haben nur einzelne Familien. Deshalb haben wir diese
Gruppe zusammengerechnet.
***) Kürzlich sind neue Erhebungen über Arbeiterbudgets erschienen,
und zwar eine „Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter
Familien im Deutschen Reiche“, bearbeitet vom Kgl. Stat. Amte, und