Full text : Die Theorie der Volkswirtschaft

zu  verstehen,  die  der  Grundbesitzer  jetzt  erhält  und  deren  Höhe
in  bedeutendem  Maße  von  der  Marktlage,  den  Getreidepreisen
und  der  Konkurrenz  anderer  Länder  abhängt.  Es  handelt  sich
um  eine  Grundrente,  deren  Höhe  die  Bevölkerungsdichte  und  der
Grad  der  persönlichen  Abhängigkeit  der  Ackerbauer  von  den
Grundherren  bestimmten.  Diese  Art  von  Grundrente  entsteht
nun  nur  bei  einer  gewissen  Bevölkerungsdichte,  mit  dem  Übergang ­
  von  der  Feldgras-  zur  ansässigen  Dreifelderwirtschaft.*)
Bjeljaew  gibt  ganz  richtig  die  Ursache  der  Ausbeutung  der
Ackerbauer  in  dünn  bevölkerten  Gegenden  vor  dem  Übergang
zur  Dreifelderwirtschaft  an.  „Der  Bodenreichtum“,  sagt  er,  „und
die  Freiheit,  sich  soviel  davon  anzueignen,  wie  jeder  will,  schließen ­
  auf  den  ersten  Blick  die  Notwendigkeit  aus,  sich  auf  fremden ­
  Ländereien  niederzulassen  ...  In  der  Tat  hat  sich  aber
gerade  erwiesen,  daß  eben  dieser  Reichtum  an  freiem  Boden  eine
der  Ursachen  war,  die  die  Landleute  veranlaß  ten,  fremde  Ländereien ­
  zu  besetzen.  Will  man  jungfräulichen  Boden  bebauen,
so  muß  er  zuerst  gereinigt,  gerodet,  beackert,  dann  besät  werden.
Dazu  bedurfte  es  des  Arbeitsviehes,  der  Ackerwerkzeuge,  eines
Vorrates  an  Saat  und  Nahrung  bis  zur  nächsten  Ernte.  Kurz,  es
war  ein  Kapital  notwendig,  um  freien  Boden  zu  besetzen  .  .  .
Die  armen  Landleute  waren  somit  gezwungen,  den  Boden  der
reichen  zu  bestellen,  die  ihnen  Arbeitsvieh,  landwirtschaftliche
Werkzeuge,  ein  Haus  mit  allem  Zubehör  und  Nahrung  für  die
erste  Zeit  bis  zur  neuen  Ernte  gaben,  sowie  für  sie  die  öffentlichen
Abgaben  zahlten“  .  .  .**)  Wo  man  aber  infolge  der  Verdichtung

*)  In  Westeuropa  wird  die  Dreifelderwirtschaft  zuerst  im  Codex
Lauresham,  Ende  des  8.  Jahrhunderts,  erwähnt.  Um  diese  Zeit  beginnen ­
  die  freien  Bauern  zu  verschwinden.  In  Rußland  findet  der  Übergang ­
  zur  Dreifelderwirtschaft  vor  der  faktischen  Einführung  der  Leibeigenschaft ­
  statt.  Sowohl  in  Rußland  als  auch  in  Westeuropa  hat  somit
der  Übergang  zur  Dreifelderwirtschaft  die  Aufhebung  der  Sklaverei  und
Verwandlung  der  freien  Bauern  in  Leibeigne  zur  Folge.
**)  J.  Bjeljaew,  Die  Bauern  in  Altrußland,  S.  8.  „Die  Gebundenheit
der  Ackerleute  rührt  aus  dem  Schuldverhältnis  zwischen  ,Schmutzigen‘
und  Grundherrn  her.“  Prof.  Wladimirsky  Budanow,  Übersicht  über
die  Geschichte  des  russischen  Rechtes  (russ.),  S.  36.  Ebenso  J.  Engel-
            
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