Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  27.  Giroanweisung.

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Nachdem  der  Briefschreiber  von  den  drei  Giroanweisungen
gesprochen  hat,  fährt  er  fort:  êrepa  (d.  i.  òiacTToXiKà)  òè  dveTrép^Gri
TTavexúíTr)  vopiKip,  irap’  ou  K9M[ícr]e(T0€.  Diese  anderen  òiacrroXiKá
müssen  als  Schecks  erklärt  werden,  denn  der  Rechtsbeistand  ^
Panechotes  ist  der  Zahlungsempfänger,  nicht  etwa  ein  Mittelsmann
wie  die  Briefempfänger.  Würde  der  Briefschreiber  gewünscht  haben,
daß  diese  anderen  òiacTToXiKá  ebenfalls  zunächst  dem  Bezogenen,
nicht  zunächst  dem  Zahlungsempfänger,  zugehen,  so  hätte  er  sie,
wie  die  drei  erstgenannten  òiaffToXiKÚ,  gleichfalls  an  die  Empfänger
des  Briefes  senden  können.  Aber  der  Briefschreiber  hatte  an  den
Rechtsbeistand  Panechotes  eine  Schuld  zu  begleichen,  die  vermutlich ­
  damit  zusammenhängt,  daß  Panechotes  ihm  bei  Erhebung  des
Einspruches  gegen  seine  Wahl  zum  liturgischen  Steuererheber
behülflich  gewesen  war  ;  nachdem  der  Finanzminister  zu  seinen
Gunsten  entschieden  hatte,  legte  der  Briefschreiber  Wert  darauf,
die  Schuld  sogleich  aus  der  Feme  abzutragen,  und  darum  sandte
er  die  Schecks  (weshalb  es  deren  mehrere  waren,  wissen  wir  nicht)
unmittelbar  an  den  Zahlungsempfänger.  Ob  diese  Schecks  auf  Kom
oder  auf  Bargeld  lauteten,  läßt  sich  nicht  entscheiden,  doch  ist
zu  vermuten,  daß  sie  auf  Kom  lauteten,  wie  alle  die  übrigen  im
Briefe  erwähnten  Anweisungen.
Die  Worte  Trap’  ou  K9p[i(T]6(y0e  sind  schwer  zu  erklären;  ich
habe  sie  oben  übersetzt:  „von  dem  ihr  es  empfangen  werdet“.  Die
òiaaioXiKá  können  jedenfalls  als  Objekt  zu  K9u[i(j]ea0e  nicht  gedacht ­
  werden,  weil  Panechotes  die  Schecks  an  den  Staatsspeicher,
nicht  an  die  Empfänger  dieses  Briefes  einzureichen  hat;  letztere
hätten  sie  sonst  besser  vom  Briefschreiber  unmittelbar,  nicht  auf
dem  Umwege  über  Panechotes,  empfangen.  Was  unter  dem  „es“
zu  verstehen  sei,  wissen  wir  nicht.  Möglicherweise  ist  daranter,
worauf  Wilcken  aufmerksam  macht,  das  hinterher  genannte  xopró-(TTTeppov
  zu  verstehen.
Weiterhin  spricht  der  Brief  Schreiber  von  den  Zinseinkünften
in  Getreide,  die  ihm  von  seinen  Pächtern  im  Girowege  zugehen,
und  von  zwei  anderen  Schuldnern,  die  ihm  das  geschuldete  Getreide
ebenfalls  im  Girowege  zugehen  lassen  sollen.
‘  Mit  vopiKÓç  bezeicJmet  man  bald  den  Rechtsbeistand,  der  den  Vizekönig ­
  (P.  Gatt.  I  Kol.  in,  18  im  Archiv  III  S.  59)  oder  andere  hohe  Beamte
(CPR.  18,  23)  bei  Ausübung  ihres  Richteramtes  unterstützt,  bald  den  Rechtsbeistand ­
  von  Privatleuten  (P.  Strassb.  1,15  Anm.)  ;  vgl.  Paul  M.  Meyer,  Archiv
ni  S.  79  Anm.  5.
            
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