Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

210

Teil  III.  Geld-Giroverkehr.

dem  zur  Tilgung  der  Kapitalschuld  4  Drachmen,  zusammen  8  Drachmen ­
  und  4  Obelen.  Er  übergibt  den  vorliegenden  Papyrus  {iriTrá-Kiov)
  als  Scheck  an  Pasión,  und  Pasión  holt  sich  daraufhin  das
Geld  von  Alexandres.  Indessen  können  wir  —  und  zwar  mit
größerer  Wahrscheinlichkeit  —  in  Alexandres  auch  einen  Privatmann ­
  sehen,  der  mit  Syros  irgendwie  in  Geschäftsverbindung  steht;
alsdann  ist  der  Papyrus  ein  einfacher  Privatbrief,  und  es  ließe
sich  der  innere  Zusammenhang  mehrfach  in  anderer  Weise  deuten.
Auch  sollte  man  glauben,  daß  im  Falle  eines  Schecks  die  Adresse
lauten  müßte  ;  ’AXeEávbpip  rpaTreZÍTr).  Alexandres  befindet  sich  irgendwo ­
  im  Faijum,  dagegen  Syros  in  Alexandreia  (èm  xfiç  ttóXcujç).
Abschnitt  46.
Selbständige  Girobankbescheinigung.
Wenn  A  eine  Girozahlung  an  B  leistet,  so  erhält  A  von  der
Bank  eine  Bescheinigung  über  die  bankmäßige  Ausführung
der  Zahlung.  Dabei  ist  es  gleichgiltig,  ob  A  in  bar  auf  das
Giroguthaben  des  B  zahlt,  oder  ob  A  selber  Giroguthaber  ist  und
daher  durch  Wegschrift  von  seinem  Guthaben  zahlt.  Von  dieser
Girobankbescheinigung  ist  die  Quittung  zu  unterscheiden,
die  B  an  A  erteilt.  Eine  zweite  Quittung  erteilt  B  an  die  Bank
(vgl.  Abschn.  48).  Die  Bank  erteilt  keine  Quittung  über  eine
Girozahlung.
Leistet  ein  Girozahler  eine  Zahlung  an  den  Staatsspeicher,
so  empfängt  er  darüber  eine  Quittung  des  Staatsspeichers;  der
Staatsspeicher  spricht  in  der  ersten  Person  :  „ich  habe  zur  Auszahlung ­
  an  B  empfangen  von  A  x  Artaben“.  Leistet  dagegen  ein
Girozahler  eine  Zahlung  an  die  Bank,  so  spricht  die  Bank  in  der
an  den  Zahler  behändigten  Bescheinigung  nicht:  „ich  habe  empfangen“, ­
  sondern:  „es  hat  B  von  A  empfangen“.  Die  Bank  stellt
sich  also  auf  den  strengen  Standpunkt  des  Vermittlers  der  Girozahlung, ­
  und  die  an  den  Zahler  behändigte  Bescheinigung  ist  darum
keine  Quittung.  Die  Bank  erteilt  an  Stelle  von  Quittungen  nur
Bescheinigungen  darüber,  daß  die  Girozahlung  in  der  gewünschten
Form  ausgeführt  sei  (Girobankbescheinigung  für  den  Zahler).  Es
geschieht  das  mit  der  Formel:  ó  A  tuj  B,  tòv  B  Trapa  toO  A
òpaxpàç  X,  wobei  A  der  Zahler  und  B  der  Zahlungsempfänger  ist.
Die  Speicherformel  dagegen  lautet:  pepeipiípeGa  eiç  tòv  B  útrèp
Toö  A  apxaßag  x  od.  ähnl.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.