Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Abschn. 48. Giroquittung. 
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Unterschiede dabei eine Rolle spielen. Wie die Griroanweisungen 
(siehe S. 209), so sind sicherlich auch die Quittungen zur Be 
glaubigung der Echtheit untersiegelt worden. 
A. Quittung für die Bank. 
Daß der Empfänger einer G-irozahlung eine Quittung für die 
Bank ausstellen mußte, sahen wir schon oben (S. 208) bei der 
Urkunde P. Pay. 100 (99 n. Chr.); hier steht die Quittung am Fuße 
der Griroanweisung, und dieser Umstand diente uns als Beweis 
dafür, daß ebendiese Quittung nicht für den Griroaussteller, sondern 
für die Bank bestimmt war. Doch nicht alle Giroanweisungen 
tragen solche Quittungen, und wir dürfen daraus den Schluß ziehen, 
daß alsdann die Quittung auf besonderem Blatte niedergeschrieben 
worden ist. Beispiele letzterer Art lassen sich jedoch nicht bei- 
bringen. 
B. Quittung für den Girozahler. 
Als Beispiel aus ptolemäischer Zeit wird P. Reinach 7 (um 
141 V. Chr.) heranzuziehen sein. Hier hat ein gewisser Kephalos 
an Lysikrates eine Schuld von 24 Talenten zu zahlen, von denen 
er den ersten Teilbetrag von 13 Talenten im Girowege durch die 
Bank des Sotion, den zweiten Teilbetrag von 11 Talenten von Hand 
zn Hand gezahlt haben will. Lysikrates bestreitet nicht die erste, 
wohl aber die zweite Teilzahlung. Hinsichtlich der ersten Teil 
zahlung sagt Kephalos (Z. 10ff.): 
ÒIÒ Kai èv Toil TTa[x]ùjv ¡anvi ToO auroO ërouç òia- 
TpáipavTÓç Mo[u] ¿Tci ifiv Ttpoeiprmévriv xoO Zujtíuü- 
VOÇ xpáneZav dixo xoO 7Tp[o]óiecrxapévoiJ [biaqpópou xa(k- 
KOÛ)] (xáXavxa) ly otKoXoúOioç Kai o<î>çi auvriXáKxeiv, nap’ 
ou Kai Xaßovxo? pou xò xfjç [djvfjç aujpßoXov kxX. 
Gehen wir davon aus, daß die Bank keine Quittung ausstellt, 
so bezieht sich das nap’ ou nicht auf den Bankhalter Sotion 
sondern auf Lysikrates. Daher wird man in der Lücke statt ibvtiÇ 
besser xipfj? ergänzen, da auch in Z. 8 und 13 die von Kephalos 
abzutragende Schuld als xipn bezeichnet wird. Das cTupßoXov xipfjç : 
ist also die Quittung des Lysikrates über die 13 Talente. 
Wie die Quittung für die Bank unter die Giroanweisung 
gesetzt werden konnte (siehe oben S. 208), so konnte die Quittung 
‘ Berichtigung von Wilcken, Archiv III S. 523. 
* vgl. Wilcken, Archiv UI S. 524.
	        
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