Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 58. Fernverkehr der Privatleute und Gemeinden. 
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sich von der Bank unterhalb der vorhergehenden Quittung die 
neue Zahlung abquittieren. So werden für das Etatsjahr 17 
ina Jahre 18 zwei Raten in Höhe von zusammen 2 Talenten 
5400 Drachmen eingezahlt; für das Etatsjahr 18 in den Jahren 
19 und 20 (soweit der unten abgebrochene Papyrus reicht): 1000, 
1800, 2000, 2000 und l[.j00 Drachmen. 
Es ist ausgeschlossen, daß jene hohen Summen jedesmal in 
bar nach Alexandreia befördert worden sind, vielmehr müssen sie 
zwischen der Bank in Euhemereia und einer Bank in Alexandreia 
im Girowege beglichen worden sein, d. h. durch gegenseitige Last 
schrift und Gutschrift.
	        
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