Abschn. 58. Fernverkehr der Privatleute und Gemeinden.
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sich von der Bank unterhalb der vorhergehenden Quittung die
neue Zahlung abquittieren. So werden für das Etatsjahr 17
ina Jahre 18 zwei Raten in Höhe von zusammen 2 Talenten
5400 Drachmen eingezahlt; für das Etatsjahr 18 in den Jahren
19 und 20 (soweit der unten abgebrochene Papyrus reicht): 1000,
1800, 2000, 2000 und l[.j00 Drachmen.
Es ist ausgeschlossen, daß jene hohen Summen jedesmal in
bar nach Alexandreia befördert worden sind, vielmehr müssen sie
zwischen der Bank in Euhemereia und einer Bank in Alexandreia
im Girowege beglichen worden sein, d. h. durch gegenseitige Last
schrift und Gutschrift.