Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  58.  Fernverkehr  der  Privatleute  und  Gemeinden.

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sich  von  der  Bank  unterhalb  der  vorhergehenden  Quittung  die
neue  Zahlung  abquittieren.  So  werden  für  das  Etatsjahr  17
ina  Jahre  18  zwei  Raten  in  Höhe  von  zusammen  2  Talenten
5400  Drachmen  eingezahlt;  für  das  Etatsjahr  18  in  den  Jahren
19  und  20  (soweit  der  unten  abgebrochene  Papyrus  reicht):  1000,
1800,  2000,  2000  und  l[.j00  Drachmen.
Es  ist  ausgeschlossen,  daß  jene  hohen  Summen  jedesmal  in
bar  nach  Alexandreia  befördert  worden  sind,  vielmehr  müssen  sie
zwischen  der  Bank  in  Euhemereia  und  einer  Bank  in  Alexandreia
im  Girowege  beglichen  worden  sein,  d.  h.  durch  gegenseitige  Lastschrift ­
  und  Gutschrift.
            
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