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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
Um irrige Auffassungen zu verhüten, müssen wir davon ab-
sehen, das Wort 'rpÚTreCa* stets durch „Bank“ zu übersetzen^ und
das zweideutige Wort „Trapezit“ zu gebrauchen; im Verlaufe meiner
Untersuchungen werde ich das Wort „Bank“ nur dann anwenden,
wenn es sich um eine xpÚTreZa handelt, die nicht die Staats
kasse, Tempelkasse oder Privatkasse ist.
Obwohl die xpÓTreCai in ptolemäischen Urkunden sehr oft
Vorkommen, sind wir über ihre Einrichtungen nur mangelhaft
unterrichtet. Insbesondere sind es drei Fragen, deren Schwierig
keit bereits Wilcken 2 erkannte, und die trotz des zahlreich vermehr
ten Urkundenbestandes auch heute noch nicht völlig befriedigend
beantwortet werden können, nämlich:
1. Gab es in ptolemäischer Zeit außer der Staats
kasse in der Gauhauptstadt (Metropole) auch noch Staats
kassen in den Dörfern? Für diese Frage ist von Bedeutung
P. Rev. Laws 75,1: [aí èv xaîç] rroXecTiv F| Kihpatç xpaneCai ßaffiXiKai.
Hier sind allerdings xpá-rreíai ßacriXiKai (Staatskassen) für die Dörfer
bezeugt, und Wilcken bejaht daher die Frage zu 1, indem er sich
zugleich auf P. Petr. II 26 stützt. Der letztere Papyrus (um 252
V. Chr.) enthält neun 2 Quittungen über Bezüge aus der Staatskasse
in Verfolg von Leistungen und Lieferungen für Staatsbauten^, die in
verschiedenen Dörfern des arsinoitischen Gaues ausgeführt wurden.
Je nach den Bauten und Örtlichkeiten sind die auszahlenden Beamten
verschieden, sie alle aber führen, soweit kenntlich, den zusätzlichen
Titel ó Trapa TTúSluvoç xpaneCíxou. Die Quittungen Nr. 4, 5 und
6 lauten: ëxeiv Trapa TToXápinvoç xoö irapà TTúGcuvoç xpaTreCíxou
dirò xf|ç èp TTxoXepaíòi xpa-rréCriç, dagegen die Quittung Nr. 8:
ëxEiv 7Ta[pà . . .]xoç xoO ÍTaúJXOç xo[û rrapà] TTùGiuvoç xpaTreZÍT[ou]
dTTÒ xpç èv ’Apcrivôri xpairéiriç. Die Hauptstadt des arsinoitischen
Gaues führte zu dieser Zeit, soweit bekannt, weder den Namen
erwähnten Tempel-rpaireZai nicht etwa königliche Banken (Regierungskassen)
waren, die nur — etwa des göttlichen Schutzes wegen — innerhalb des
Tempelbezirkes untergebracht waren. Es spricht vieles dafür, diese Frage
zu bejahen.
* Auch ich habe früher die bripoaia xpdTreZa durch „Staatsbank“ über
setzt (P. Straßb. I S. 106).
* Ostraka I S. 632 u. 636.
* Das Stück 1 des P. Petr. II 26 enthält zwei Quittungen.
* vgl. 26 (4), 5 ff. : Tipriv 0pu[(b]v eîç Trjv Trapci0eaiv (?) [xibv Kara] TTxoXe-
ILiaiba ëpxwv. Ähnlich 26 (5), 6 ff. und 26 (6), 5 ff. Ferner 26 (7), 6ff. : e{<(ç> xd
KOTÙ [..]. puTÍÒta èplxa.