Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
Um irrige Auffassungen zu verhüten, müssen wir davon ab- 
sehen, das Wort 'rpÚTreCa* stets durch „Bank“ zu übersetzen^ und 
das zweideutige Wort „Trapezit“ zu gebrauchen; im Verlaufe meiner 
Untersuchungen werde ich das Wort „Bank“ nur dann anwenden, 
wenn es sich um eine xpÚTreZa handelt, die nicht die Staats 
kasse, Tempelkasse oder Privatkasse ist. 
Obwohl die xpÓTreCai in ptolemäischen Urkunden sehr oft 
Vorkommen, sind wir über ihre Einrichtungen nur mangelhaft 
unterrichtet. Insbesondere sind es drei Fragen, deren Schwierig 
keit bereits Wilcken 2 erkannte, und die trotz des zahlreich vermehr 
ten Urkundenbestandes auch heute noch nicht völlig befriedigend 
beantwortet werden können, nämlich: 
1. Gab es in ptolemäischer Zeit außer der Staats 
kasse in der Gauhauptstadt (Metropole) auch noch Staats 
kassen in den Dörfern? Für diese Frage ist von Bedeutung 
P. Rev. Laws 75,1: [aí èv xaîç] rroXecTiv F| Kihpatç xpaneCai ßaffiXiKai. 
Hier sind allerdings xpá-rreíai ßacriXiKai (Staatskassen) für die Dörfer 
bezeugt, und Wilcken bejaht daher die Frage zu 1, indem er sich 
zugleich auf P. Petr. II 26 stützt. Der letztere Papyrus (um 252 
V. Chr.) enthält neun 2 Quittungen über Bezüge aus der Staatskasse 
in Verfolg von Leistungen und Lieferungen für Staatsbauten^, die in 
verschiedenen Dörfern des arsinoitischen Gaues ausgeführt wurden. 
Je nach den Bauten und Örtlichkeiten sind die auszahlenden Beamten 
verschieden, sie alle aber führen, soweit kenntlich, den zusätzlichen 
Titel ó Trapa TTúSluvoç xpaneCíxou. Die Quittungen Nr. 4, 5 und 
6 lauten: ëxeiv Trapa TToXápinvoç xoö irapà TTúGcuvoç xpaTreCíxou 
dirò xf|ç èp TTxoXepaíòi xpa-rréCriç, dagegen die Quittung Nr. 8: 
ëxEiv 7Ta[pà . . .]xoç xoO ÍTaúJXOç xo[û rrapà] TTùGiuvoç xpaTreZÍT[ou] 
dTTÒ xpç èv ’Apcrivôri xpairéiriç. Die Hauptstadt des arsinoitischen 
Gaues führte zu dieser Zeit, soweit bekannt, weder den Namen 
erwähnten Tempel-rpaireZai nicht etwa königliche Banken (Regierungskassen) 
waren, die nur — etwa des göttlichen Schutzes wegen — innerhalb des 
Tempelbezirkes untergebracht waren. Es spricht vieles dafür, diese Frage 
zu bejahen. 
* Auch ich habe früher die bripoaia xpdTreZa durch „Staatsbank“ über 
setzt (P. Straßb. I S. 106). 
* Ostraka I S. 632 u. 636. 
* Das Stück 1 des P. Petr. II 26 enthält zwei Quittungen. 
* vgl. 26 (4), 5 ff. : Tipriv 0pu[(b]v eîç Trjv Trapci0eaiv (?) [xibv Kara] TTxoXe- 
ILiaiba ëpxwv. Ähnlich 26 (5), 6 ff. und 26 (6), 5 ff. Ferner 26 (7), 6ff. : e{<(ç> xd 
KOTÙ [..]. puTÍÒta èplxa.
	        
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