Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  1.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

in  Getreide,  er  hatte  außerdem  —  was  die  heutigen  Staaten  nicht
nötig  haben  —  für  die  annona  za  sorgen.  Daher  brauchte  der
ägyptische  Staat  nicht  nur  Geld,  sondern  auch  Getreide,  und  zwar
viel  Getreide.  Da  ist  es  eigentlich  selbstverständlich,  daß  er  diejenigen ­
  Steuern,  welche  landwirtschaftliche  Ertragsteuern  (Erntesteuern) ­
  sind,  sich  nicht  in  Geld,  sondern  in  Bodenerzeugnissen
zahlen  läßt.  Auf  diese  Weise  empfängt  er  Korn,  das  er  ohnehin
braucht,  und  das  er  kaufen  muß,  soweit  er  es  nicht  hat.  Dazu
kommt,  daß  der  ägyptische  Staat  auf  solche  Weise  die  landwirtschaftliche ­
  Bevölkerung,  die  seine  kräftigste,  fast  möchte  man  sagen
einzige  Stütze  ist,  nicht  wucherischen  Maklern  in  die  Arme  treibt,
die  ein  blühendes  Geschäft  machen  würden,  wenn  der  Landmann
Getreide  um  jeden  Preis  verkaufen  müßte,  um  Geld  für  die  Steuerzahlung ­
  zu  gewinnen.  Für  die  Steuerzahlung  an  den  Staat  gelten
somit  dieselben  Gesichtspunkte,  wie  für  die  Pachtzahlung  an  den
privaten  Pächter:  der  Steuerzahler  verkauft  nicht  Getreide,  um
vom  Erlöse  die  Steuer  zu  zahlen,  und  der  Staat  braucht  das  Getreide, ­
  das  er  als  Steuer  empfängt,  nicht  erst  zu  kaufen.  Durch
Ausschaltung  von  Verkauf  und  Kauf  wird  zwiefach  der  Wert
gerettet,  der  dem  Steuerzahler  und  dem  Staate  verloren  gehen
wurde,  wenn  ein  Zwischenhändler  eingeschaltet  wäre.
Nachdem  die  Korn-Pachtzahlung  und  die  Kom-Steuerzahlung
ihre  wirtschaftliche  Bedeutung  erwiesen  hatten,  lag  es  nahe,  noch
einen  Schritt  weiter  zu  gehen  und  auch  Zahlungen  anderer  Art,
wie  sie  ein  Landmann  für  die  verschiedensten  Bedürfnisse  zu  leisten
hat,  in  Kom  zu  leisten,  z.  B.  auch  Löhne  (Beispiele  bei  Wessely,
Sitzungsb.  Wien  1904  S.  11  ff.).  Da  die  Beförderung  des  Kornes  in
das  Haus  des  Zahlungsempfängers  mit  Umständen  und  Kosten  verknüpft ­
  ist,  zumal  bei  häufigen  Zahlungen  dieser  Art,  so  kam  man  notgedrungen ­
  auf  den  Gedanken,  das  Kornzahlungswesen  ebenso  auszubilden, ­
  wie  das  Geldzahlungswesen,  d.  h.  den  Korngiroverkehr
neben  dem  Geldgiroverkehre  zu  unterhalten.  Für  den  Korngiroverkehr ­
  bot  der  ohnehin  zur  Verwahrung  des  Staatskomes  in
allen  größeren  Dörfern  vorhandene  Staatsspeicher  (Oricraupóç)  die
günstigste  Stätte.
Wie  die  Papyrusurkunden  erkennen  lassen,  besaß  jeder  Landmann ­
  von  einiger  Bedeutung  ein  Korn-Girokonto  beim  Staatsspeicher, ­
  nicht  aber  so  häufig  ein  Geld-Girokonto  bei  der  Bank.
Diese  Erscheinung  ist  das  Ergebnis  der  außergewöhnlich  stark
ausgeprägten  Bedeutung  des  Getreidebaues  in  Ägypten.
            
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