Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

Wie  sich  der  Dienstbetrieb  des  Girobanknotariates
nicht  schildern  läßt,  ohne  zugleich  das  allgemeine  Notariatswesen ­
  in  seinen  Grundzügen  zu  berühren,  so  müssen  im  folgenden ­
  auch  die  hauptsächlichsten  Abschnitte  der  Geschäftstätigkeit  der
ßißXioOiiKri  èYKTfi<Teujv  behandelt  werden,  um  die  verschiedenen  Stufen,
die  ein  Girobankvertrag  durchlaufen  muß,  klar  zu  stellen.  Notariat
und  ßißXioOiiKri  èTKXiícreujv  sind  dienstmäßig  auf  das  engste
miteinander  verkuppelt  ;  sie  sind  die  beiden  Pole,  um  die  sich  das
ganze  öffentliche  Urkundenwesen  der  römischen  Zeit  bewegt.
Abschnitt  60.
Verwahrung  der  Privatverträge  in  ptolemäischer  Zeit.
In  griechischen  Ländern  bestand  die  Einrichtung,  daß  die
Stadtgemeinde  Privaturkunden  zur  Verwahrung  übernahm.  So
war  es  in  Athen^  und  in  anderen  griechischen  Gemeinden  2.  Der
Ort,  woselbst  die  Verwahrung  vor  sich  ging,  war  vielfach  der
Tempel.  Auch  die  ägyptischen  Tempel  scheinen  zu  Archivzwecken
gedient  zu  haben.  So  tragen  demotische  Verträge  aus  Memphis
wiederholt^  den  Vermerk:  àvaTéTpaTrxai^  èv  xôii  ’Avoiißieiuui.  In
einem  von  Grenfell  und  Hunt  in  der  Einleitung  zu  P.  Teb.  II  279
(um  235  V.  Chr.)  erwähnten  demotischen  Vertrage  lautet  der  Vermerk;
TréTrxujKev  eíç  Kißujxov  èv  xoîç  Mepvoveíoiç,  d.  h.  der  Vertrag  gelangte ­
  behufs  Verwahrung  in  das  Archiv  des  Memnon-Bezirkes  ;
auch  dieses  Archiv  wird  ein  Tempelarchiv  sein®.
Die  Tempelarchive®  sind  bisher  nur  für  demotische
Verträge  bezeugt;  ob  sie  auch  griechische,  beim  ptolemäischen

^  Wachsmuth,  Stadt  Athen  II  S.  332  f.
*  vgl.  Liebenam,  Städteverwaltung  S.  290;  Mittels,  Reichsrecht  und
Volksrecht  S.  95  fr.  und  173  f.;  B.  Keil,  Anonymus  S.  192.
*  P.  dem.  Cairo  (herausgeg.  v.  Spiegelberg)  30602;  .30603  (um  116
V.  Chr.)  ;  P.  Leid.  I  (S.  88)  Nr.  373  (um  131  v.  Chr.).
*  Über  die  Bedeutung  von  ávayéxpaTrTai  s.  Abschn.  80.
®  P.  Tur.  11,  15  fr.  :  okiuiv  òúo,  piâç  ¡aáv  èv  Aiôç  -rróXei  Tf|i  pcYÚXrp,
éxépaç  b’  èv  TOÎÇ  Mepvoveíoiç.  Sei  es  im  Tempel  selbst,  sei  es  in  irgend  einem
anderen  Gebäude  des  Memnon-Bezirkes,  befand  sich  das  Büro,  in  welchem
der  obige  Vermerk  'tré-iTTujKev  eíç  KißwTÖv  èv  xoîç  Mepvoveioiç’  niedergeschrieben ­
  wurde.
«  Auch  die  kaiserlichen  Landesarchive  zu  Alexandreia,  die  ‘Abpiavf]
ßiß\io0))KTi  und  das  Navaiov  (vgl.  Abschn.  61  und  64),  haben  ihren  Sitz  im
Tempel,  nämlich  im  Hadrianstempel  und  im  Nana-Tempel.  Navaia  als  Beiname ­
  der  Isis  :  P.  Lond.  II  S.  114  Nr.  345,3;  Kenyon,  P.  Lond.  II  S.  XII  zu  p.  114.
            
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