Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  63.  Grundzüge  des  Betriebes  im  Besitzamte.

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ders  zu  beurteilen,  als  eine  Auskunft  an  Privatleute  ^  Für  die
Eigenschaft  als  Katasterbehörde  beweisen  solche  Auskünfte  nichts.
Somit  ist  die  ßißXioOnKri  èTKxnaeujv  weder  Grundbuchamt ­
  noch  Katasteramt;  sie  ist  lediglich  ein  Staatsamt  zur  Verwahrung ­
  privater  Besitzurkunden2.  Ich  möchte  dieses  Staatsamt
kurzweg  das  Besitzamt,  die  òrmo<Jía  ßißXio0nKr|  dagegen  das
Staatsarchiv  nennen.

Abschnitt  63.
Grandzüge  des  Betriebes  im  Besitzamte.
Während  an  der  Spitze  des  staatlichen  Notariates  städtische
Beamte  (dTopavopoi)  stehen,  stehen  an  der  Spitze  des  staatlichen
Besitzamtes  staatliche  Beamte  (ßißXiocpuXuKes).  Für  die  Verantwortlichkeit ­
  von  seiten  der  Regierung  ist  zweifellos  das  Besitzamt ­
  wichtiger  als  das  Notariat  ;  aus  diesem  Grunde  und  mit  Rücksicht ­
  auf  die  bripocria  ßißXioGnKrj  mag  es  die  römische  Regierung
unterlassen  haben,  die  ßißXiocpuXaKEg  gleich  den  dfopavoiioi  zu
städtischen  Beamten*  zu  machen.  In  Hermupolis  war  das  Besitzamt
in  dem  irputaveiov  untergebrachtdoch  hatte  die  ßouXii  oder  der
TTpúxaviç  sicherlich  keine  Befassung  mit  der  Verwaltung.  Die  Zahl
der  einem  Besitzamte  vorstehenden  ßißXiocpuXuKeg  schwankt;  sie
beträgt  meistens  zwei*,  bisweilen  drei®.
Es  ist  ausgeschlossen,  daß  das  Besitzamt  auf  bestimmte  Gattungen ­
  von  Besitzverträgen  sich  beschränkt.  Neben  den  Verträgen
über  Kauf  von  Immobilien  und  Mobilien  (siehe  oben  S.  285)  sowie
über  bürgerliche  Vorrechte  (siehe  oben  8.286)  werden  z.B.  auch
Heiratsverträge  mit  Mitgiftbestellung  aufgenommen  worden
sein;  letzteres  ist  daraus  zu  entnehmen,  daß  Heiratsverträge,  die
in  Form  von  Handscheinen  aufgestellt  sind,  zur  òrmodíiucriç  vor
‘  BGU.  602,  8  :  eine  Schwester  schreibt  an  ihren  Bruder  wegen  eines
Grundstückankaufes:  èïéTaaov  irepi  aùxoô  koí  pdOe,  b  KuBapóv  éuoi.
*  P.  Straßb.  I  S.  125.
*  Zusammenstellung  der  städtischen  Beamten  und  ihre  Rangordnung
bei  Preisigke,  Stadt.  Beamtenwesen  S.  27  ff.
*  P.  Fior.  I  46,  1  (3.  Jahrh.  n.  Chr.).  Das  Besitzamt  wird  in  diesem
Papyrus  x^wpixfi  ßißXio0i^Kn  genannt:  iKkripipig  Ik  ttîç  év  tCù  upuraveíip
XmpiK(fiç)  ßiß\(io0iiKTi?)-  Wie  aus  dem  Inhalte  des  „Auszuges“  hervorgeht,
ist  die  betreffende  Urkunde  die  úiroypacpú  eines  Girobankvertrages,  sie  kann
also  nur  im  Besitzamte  verwahrt  gewesen  sein.
®  z.  B.  BGU.  184  (72  n.  Chr.);  459  (131  n.  Chr.).
«  P.  Oxy.  IV  713  (97  n.  Chr.).

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