Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  70.  Selbständiger  Girobankvertrag  von  Hermupolis.  339

werden.  Wäre  die  Urkunde  ein  unselbständiger  Girobankvertrag, ­
  so  müßte  ein  Staatsnotariatsvertrag  nebenher  gehen,  was  nicht
der  Fall  ist;  wäre  sie  ein  selbständiger  Girobankvertrag,  so
müßten  beide  Partner  unterschreiben,  was  ebenfalls  nicht  geschieht. ­
  So  ist  die  Urkunde  eben  eine  selbständige  Girobankbescheinigung, ­
  und  zwar  diejenige  Ausfertigung,  welche,  weil  sie
die  Quittung  des  Geldempfängers  trägt,  für  den  Geldzahler  bestimmt ­
  ist.  Aber  diese  selbständige  Girobankbescheinigung  trägt
die  Keime  eines  Girobankvertrages  bereits  in  sich.  Daher  kommt
es  auch,  daß  in  Hermupolis  jenes  Kennwort  'emiKoXoúOpKa'  nicht
nur  der  selbständigen  Girobankbescheinigung,  sondern  auch  dem
unselbständigen  Girobankvertrage  und  dem  selbständigen  Girobankvertrage ­
  anhaftet.
Als  Gegenstück  zu  jener  frühen  selbständigen  Girobankbescheinigung ­
  von  Hermupolis  möge  nunmehr  ein  selbständiger
Girobank  vertrag  von  Hermupolis  aus  späterer  Zeit  folgen,  und  zwar
P-  Lips.  I  3  (256  n.  Chr.)k  Um  dabei  den  Unterschied  zwischen  diesem
selbständigen  Girobank  vertrage  und  dem  oben  (Abschn.  67)
behandelten  unselbständigen  Girobank  vertrage  von  Hermupolis ­
  recht  deutlich  hervortreten  lassen,  zergliedere  ich  wiederum
den  Text  in  Hauptteile  und  Unterteile.

A.  Die  òiaYpacpn.
a)  Kopf  des  Körpers  der  biaxpaqpfi  (Hand  1).

1.  Zeit:  [’'Etouç  rerâprou  Aöto-Kpaxópujv
  Kaurâpinv  TTouttXíou
Aikivvíou  OòaXepiavoO  kuí  TTouítXíou
  Aikivvíou  Où]aXepia[voû
TaXXirivoO  Eucreßüijv  Eùtuxiûv
Kcù  [TTouttXíou  AikivJvíou  Kop-[vpXíou
  OjuaXepiavoú  xoO  íepuj-TÚxou
  KaíaapoçZepacrxújv,XoiàK
KC.
2.  Bankfirma:  AiaY[pa((pn)  ò]ià
TÜÇ  [èv  'EpjuoO  TTÓXei  xpuTréCriç].

1.  Zeit:  Ini  Jahre  4  der  Imperatores
  Caesares  Publius  Licinnius
  Valerianus  und  Publius
Licinnius  V  alerianus  Gallienus,
der  Pii  Felices  Augusti,  und  des
Publius  Licinnius  Cornelius
Valerianus  Caesar  Augustus,
am  26.  Choiak.
2.  Bankfirma:  Girobankvertrag,
errichtet  vor  der  Bank  in  Hermupolis. ­


^  Text  nach  Mittels  in  P.  Lips.  Eine  Neuausgabe  dieses  Textes  mit  Einschluß ­
  des  von  Eger  in  der  Gießener  Sammlung  hinzugefundenen  Fragmentes
(vgl.  Eger,  Archiv  V  S.  132  f.;  Mittels,  Zeitschr.  d.  Sav.-Stift.  28  S.382;  Wilcken,
Archiv  IV  S.  458  Anm.  2)  ist  von  Mittels  für  die  Mitteis-Wilckensche  Papyrus-Chrestomathie
  vorbereitet.

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