Abschn. 70. Selbständiger Girobankvertrag von Hermupolis. 339
werden. Wäre die Urkunde ein unselbständiger Girobankvertrag,
so müßte ein Staatsnotariatsvertrag nebenher gehen, was nicht
der Fall ist; wäre sie ein selbständiger Girobankvertrag, so
müßten beide Partner unterschreiben, was ebenfalls nicht geschieht.
So ist die Urkunde eben eine selbständige Girobankbescheinigung,
und zwar diejenige Ausfertigung, welche, weil sie
die Quittung des Geldempfängers trägt, für den Geldzahler bestimmt
ist. Aber diese selbständige Girobankbescheinigung trägt
die Keime eines Girobankvertrages bereits in sich. Daher kommt
es auch, daß in Hermupolis jenes Kennwort 'emiKoXoúOpKa' nicht
nur der selbständigen Girobankbescheinigung, sondern auch dem
unselbständigen Girobankvertrage und dem selbständigen Girobankvertrage
anhaftet.
Als Gegenstück zu jener frühen selbständigen Girobankbescheinigung
von Hermupolis möge nunmehr ein selbständiger
Girobank vertrag von Hermupolis aus späterer Zeit folgen, und zwar
P- Lips. I 3 (256 n. Chr.)k Um dabei den Unterschied zwischen diesem
selbständigen Girobank vertrage und dem oben (Abschn. 67)
behandelten unselbständigen Girobank vertrage von Hermupolis
recht deutlich hervortreten lassen, zergliedere ich wiederum
den Text in Hauptteile und Unterteile.
A. Die òiaYpacpn.
a) Kopf des Körpers der biaxpaqpfi (Hand 1).
1. Zeit: [’'Etouç rerâprou Aöto-Kpaxópujv
Kaurâpinv TTouttXíou
Aikivvíou OòaXepiavoO kuí TTouítXíou
Aikivvíou Où]aXepia[voû
TaXXirivoO Eucreßüijv Eùtuxiûv
Kcù [TTouttXíou AikivJvíou Kop-[vpXíou
OjuaXepiavoú xoO íepuj-TÚxou
KaíaapoçZepacrxújv,XoiàK
KC.
2. Bankfirma: AiaY[pa((pn) ò]ià
TÜÇ [èv 'EpjuoO TTÓXei xpuTréCriç].
1. Zeit: Ini Jahre 4 der Imperatores
Caesares Publius Licinnius
Valerianus und Publius
Licinnius V alerianus Gallienus,
der Pii Felices Augusti, und des
Publius Licinnius Cornelius
Valerianus Caesar Augustus,
am 26. Choiak.
2. Bankfirma: Girobankvertrag,
errichtet vor der Bank in Hermupolis.
^ Text nach Mittels in P. Lips. Eine Neuausgabe dieses Textes mit Einschluß
des von Eger in der Gießener Sammlung hinzugefundenen Fragmentes
(vgl. Eger, Archiv V S. 132 f.; Mittels, Zeitschr. d. Sav.-Stift. 28 S.382; Wilcken,
Archiv IV S. 458 Anm. 2) ist von Mittels für die Mitteis-Wilckensche Papyrus-Chrestomathie
vorbereitet.
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