Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Abschn. 72. Selbständiger Girobankvertrag vom Faijum. 
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selbständigen Girobankvertrages vom Faijum wird dadurch zu er 
klären sein, daß man hier im Faijum, als die selbständigen Giro 
bankverträge zugelassen wurden (siehe oben S. 278 f.), es nicht für 
nötig hielt, eine umständliche Vertragsform für die Bank zu 
begründen. Man scheint hier bei besonders wichtigen Anlässen 
auch weiterhin am Staatsnotariats vertrage festgehalten zu haben, 
so daß der selbständige Girobankvertrag nur bei minder wichtigen 
Anlässen in Betracht kam. Bei minder wichtigen Anlässen hatte 
auch bisher schon die selbständige Girobankbescheinigung ge 
nügt, indem der Geldempfänger gelegentlich auf derjenigen Aus 
fertigung quittierte, die der Geldzahler empfing (siehe oben S. 213). 
Und dieses Verfahren behielt man für den selbständigen Girobank 
vertrag bei. 
Trotzdem sind beide Urkundenformen — selbständige Giro 
bankbescheinigung und selbständiger Girobankvertrag — auch im 
Faijum keineswegs dasselbe. Die selbständige Girobankbescheini 
gung ist eine nur die Zahlung behandelnde Erklärung der Bank 
an den Zahler, die gelegentlich die Unterschrift des Geldemp 
fängers enthält; der selbständige Girobankvertrag dagegen ist ein 
Kauf od. dgl. behandelnder „Vertrag“ zwischen den beiden 
Partnern. Darum hat die erstere Urkundenform das Gerippe: 
b A TÚJ B, àiréxeiv tòv B Trapa xoû A òpaxpàç x (vgl. S. 218), die 
letztere Urkundenform dagegen: ó A tu) B, ireTTpaKévai tòv B 
A Kai àiréxeiv tòv B òpaxpàç x. Daß die letztere Urkunden 
form ein Vertrag ist, geht auch aus den Worten der Gewähr 
leistung im obigen Beispiele (BGU. 427) hervor: Kai TrapéSerai (d. h. 
der q)povTicrTnç des Verkäufers) tòv [’A]|li)liújvio[v] (d. h. den Ver 
käufer) eùôoKoOvT[a] lijòe tt) upácrei Kai ß[e]ßaidjcrei irácrq [ßejßaiibaei. 
Die Worte Tíjòe if) irpácrei beziehen sich auf die uns vorliegende 
Drkunde; diese ist also ein Kaufvertrag (selbständiger Giro 
bank vertrag). 
Ein Staatsnotariatsvertrag mit einer solchen einseitigen Unter 
schrift des Geldempfängers wäre ein Unding. Daß wir diese Er- 
scheiuung beim selbständigen Girobankvertrage vom Faijum finden, 
ist eine Gaueigenheit: um einen selbständigen Girobank vertrag 
Schaffen, erweiterte man lediglich den Körper der selbständigen 
irobankbescheinigung durch Einfügen der nötigen vertrag- 
ichen Bestimmungen und machte die Unterschrift des Geld- 
Giupfängers, die unterhalb der selbständigen Girobankbescheini- 
gung gelegentlich stehen kann, beim selbständigen Girobank-
	        
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