Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

Beiwerkes  —  aussehen.  Eine  Vertragsmelderolle  letzterer  Art  ist
P.  Keinach  42  (1./2.  Jahrh.  n.  Chr.)  von  einem  Notariate  des  Dorfes
Theadelpheia  im  Faijum.  Jedenfalls  genügten  dem  Besitzamte  Auszüge, ­
  da  der  volle  Wortlaut  der  Verträge  schon  mittelst  der  ütto-Tpa(pai
  an  das  Besitzamt  gelangte.
Weitere  Vertragsmelderollen  sind:  P.  Fior.  I  51  (um  150
n.  Chr.);  PER.  2030  bis  2034  bei  Wessely,  Mitt.  PER.  V  S.  108ff.
(um  195  n.  Chr.);  ferner  P.  gr.  Cairo  10526^  (um  140  n.  Chr.)  und
10862  ==  P.  Fay.  344  (2.  Jahrh.  n.  Chr.).  Dagegen  gehören  P.  Amh.  II
98  (2.13.  Jahrh.  n.  Chr.)  und  P.  Lips.  I  31  (um  195  n.  Chr.)  nicht
hierher.  Der  erstere  Papyrus  ist  ein  Bruchstück  mit  drei  Vertragsauszügen ­
  für  irgendwelche  anderen  Zwecke  ;  denn  unter  dem  ersten
Auszuge  steht  der  Vermerk:  i0  (Itouç)  TTaOvi  Î,  KaTaX(  )  Meffo-(pn),
  èTTr|vé[x0ri]  npocrK(  )  i0  (eiouç),  unter  dem  zweiten  Auszuge:
10  (Itouç)  ’E-rreicp,  KaTaX(  )  Meö‘o(pn),  ámiváx0(n)  k  (Itouç)  <t>au)(pi
[x].  Solche  Vermerke  unter  jedem  einzelnen  Auszuge  sind  den
Vertragsmelderollen  fremd;  auch  ist  es  wohl  ausgeschlossen,  daß
ein  Notariat  einen  Vertrag  vom  Epeiph  des  Jahres  19  erst  im
Phaophi  des  Jahres  20  —  also  nach  3  Monaten  —  an  das  Besitzamt ­
  meldet.  P.  Lips.  I  31  andererseits  ist  das  Bruchstück  einer
Eingabe  (nicht  eines  Registers).  Wie  schon  der  Herausgeber  bemerkt, ­
  enthält  Z.  1  bis  8  eine  Eingabe  an  eine  nicht  erkennbare
Behörde;  dieser  Eingabe  werden  Abschriften  oder  Auszüge  aus
einer  Reihe  von  Verträgen  als  Belegstücke  angefügt.
In  der  Vertragsmelderolle  P.  gr.  Cairo  10862  =  P.  Fay.  344
(2.  Jahrh.  n.  Chr.)  lautet  die  erste  Zeile  nach  meinen  Aufzeichnungen  :
[  èjm  Tpa(pi[o]u  [TT]oXuòeuK(eíaç)  Kai  ZeOpevrräei  Tfjç  0e|Liiö'(TOu)
pepíb(oç)  [àíTÒ  ]  è'ujçTûp(i)  [pnvòç  toû  èvearôiToç  x  (Itouç)  ktX.].
Die  dörfische  Staatsnotariatszweigstelle  (ypacpeiov)  zu  Polydeukeia
im  Faijum,  welche  gleichzeitig  auch  für  das  benachbarte  Dorf
Sethrenpaei  in  Wirksamkeit  war,  legt  mithin  eine  Melderolle  dem
Besitzamte  vor,  welche  nicht  lediglich  den  Monat  Tybi  umfaßt,
sondern  mindestens  auch  noch  den  vorhergehenden  Monat  Choiak,
oder  einen  Teil  desselben.  Nicht  immer  also  wurde  der  Zeitraum
eines  Monats  innegehalten.
Der  von  Vitelli  in  der  Ausonia  1907  S.  139  unter  Nr.  3  veröffentlichte ­
  Papyrus  (208  n.  Chr.)  gehört  ebenfalls  in  den  Kreis

^  Diesen  Papyrus  werde  ich  demnächst  an  anderer  Stelle  veröffentlichen. ­

            
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