Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
7. P. Oxy. III 513 (184 n. Chr.). Ein gewisser Diogenes hatte 
Tom Staate ein heimgefallenes Erbpachtgrundstück erworben und 
das Erbpachtkaufgeld an die Staatskasse (Z. 19: eîç tò bipaóuiov) 
bezahlt. Später macht ein gewisser Serenos ein weit höheres An 
gebot. Der Staat zieht den ersten Zuschlag zurück und erteilt 
einen neuen Zuschlag an Serenos. Diogenes empfängt sein Geld 
wieder, aber nicht unmittelbar aus der Staatskasse, sondern von 
Serenos, der nunmehr bloß noch den überschießenden Betrag an 
die Staatskasse zahlt. Über den Rückempfang des Geldes quittiert 
Diogenes dem Serenos, indem er dabei genau den ganzen Hergang 
der Sache darstellt. Diese Quittung ist die vorliegende Urkunde; 
sie ist an die Adresse des Serenos gerichtet; aber in Ansehung 
ihrer großen Ausführlichkeit und genauen Darstellung aller Um 
stände zweifle ich nicht daran, daß sie in Wirklichkeit dazu be 
stimmt war, bei der Staatskasse als Kassenbeleg zu dienen. 
Diogenes sagt (Z. 36ff.): opoXoTÜ» [Kjaià Trpouqpújvricriv ’Etti- 
jiáxou dcrxoXoujuévou ibvfiv Tqç [ánji toû Trpòç ’OHupÚYX^v 
TTÓXei ZapaTteíou rpanéCriç àTre(j[xriK]évai pe irapà aoO (d. i. Se 
renos), âç òiéTpaipa — bpaxpàç x. 
Da Diogenes sein Kaufgeld in die Staatskasse (Z. 19) hinein 
gezahlt hatte, so ist es klar, daß er sein Geld, zwar nicht in Wirk 
lichkeit, aber doch buchmäßig, aus der Staatskasse zurückempfangen 
muß. Darnach müßte die Serapeum-Tpáireía dieses Papyrus die 
Staatskasse sein, was damit in Übereinstimmung stände, daß 
auch im Beispiele Kr. 1 (P. Oxy. IV 835) die als òqpocría gekenn 
zeichnete Serapeum-ipá-rreZia das Erbpachtkaufgeld entgegennimmt; 
alsdann wären die Worte eîç tò òripórnov in P. Oxy. Ill 513, 19 
gleichbedeutend mit èm ifiv èv Tip ZapaTreíui óqpoaíav ipá-ireCav 
in P. Oxy. IV 835. Die Beispiele Kr. 2 bis 6 stehen aber damit 
in Widerspruch. 
Um aus den Schwierigkeiten herauszukommen, wäre es das 
einfachste, anzunehmen, daß im Tempelbezirke des Serapeums so 
wohl die Staatskasse, als auch eine Privatbank ihren Sitz 
hatten. Alsdann würden die Beispiele Kr. 1 und Kr. 7 die Sera- 
peum-Staatskasse, die Beispiele Kr. 2 bis 6 die Serapeum-Bank 
betreffen. 
Allein auch dann noch stoßen wir auf Bedenken. Es fallen 
die eigentümlichen Worte in Beispiel Kr. 7 auf: kutú Trpocrcpibvricriv 
’Empáxou àuxoXoupévou ujvf|v Tqç èm toû irpòç ’OSupÚTXmv 
TTÓXei lapuTreíou TpanéCnç. Diesen dcrxoXoópevoç ibvfiv Tqç TpunéCnç
	        
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