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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
7. P. Oxy. III 513 (184 n. Chr.). Ein gewisser Diogenes hatte
Tom Staate ein heimgefallenes Erbpachtgrundstück erworben und
das Erbpachtkaufgeld an die Staatskasse (Z. 19: eîç tò bipaóuiov)
bezahlt. Später macht ein gewisser Serenos ein weit höheres An
gebot. Der Staat zieht den ersten Zuschlag zurück und erteilt
einen neuen Zuschlag an Serenos. Diogenes empfängt sein Geld
wieder, aber nicht unmittelbar aus der Staatskasse, sondern von
Serenos, der nunmehr bloß noch den überschießenden Betrag an
die Staatskasse zahlt. Über den Rückempfang des Geldes quittiert
Diogenes dem Serenos, indem er dabei genau den ganzen Hergang
der Sache darstellt. Diese Quittung ist die vorliegende Urkunde;
sie ist an die Adresse des Serenos gerichtet; aber in Ansehung
ihrer großen Ausführlichkeit und genauen Darstellung aller Um
stände zweifle ich nicht daran, daß sie in Wirklichkeit dazu be
stimmt war, bei der Staatskasse als Kassenbeleg zu dienen.
Diogenes sagt (Z. 36ff.): opoXoTÜ» [Kjaià Trpouqpújvricriv ’Etti-
jiáxou dcrxoXoujuévou ibvfiv Tqç [ánji toû Trpòç ’OHupÚYX^v
TTÓXei ZapaTteíou rpanéCriç àTre(j[xriK]évai pe irapà aoO (d. i. Se
renos), âç òiéTpaipa — bpaxpàç x.
Da Diogenes sein Kaufgeld in die Staatskasse (Z. 19) hinein
gezahlt hatte, so ist es klar, daß er sein Geld, zwar nicht in Wirk
lichkeit, aber doch buchmäßig, aus der Staatskasse zurückempfangen
muß. Darnach müßte die Serapeum-Tpáireía dieses Papyrus die
Staatskasse sein, was damit in Übereinstimmung stände, daß
auch im Beispiele Kr. 1 (P. Oxy. IV 835) die als òqpocría gekenn
zeichnete Serapeum-ipá-rreZia das Erbpachtkaufgeld entgegennimmt;
alsdann wären die Worte eîç tò òripórnov in P. Oxy. Ill 513, 19
gleichbedeutend mit èm ifiv èv Tip ZapaTreíui óqpoaíav ipá-ireCav
in P. Oxy. IV 835. Die Beispiele Kr. 2 bis 6 stehen aber damit
in Widerspruch.
Um aus den Schwierigkeiten herauszukommen, wäre es das
einfachste, anzunehmen, daß im Tempelbezirke des Serapeums so
wohl die Staatskasse, als auch eine Privatbank ihren Sitz
hatten. Alsdann würden die Beispiele Kr. 1 und Kr. 7 die Sera-
peum-Staatskasse, die Beispiele Kr. 2 bis 6 die Serapeum-Bank
betreffen.
Allein auch dann noch stoßen wir auf Bedenken. Es fallen
die eigentümlichen Worte in Beispiel Kr. 7 auf: kutú Trpocrcpibvricriv
’Empáxou àuxoXoupévou ujvf|v Tqç èm toû irpòç ’OSupÚTXmv
TTÓXei lapuTreíou TpanéCnç. Diesen dcrxoXoópevoç ibvfiv Tqç TpunéCnç