Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 92. Die TrapdGeaiç der Schuldforderung. 
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antragt die Sperre des dritten Teiles des mütterlichen Besitzes 
in Gestalt von = 4 Aruren Acker (Z. 34ff.): airoTpacpopai 
Kai aÒTÒç Ttpòç napáGecriv xaroxnv túüv Xoittújv ttiç Mn^poç 
ápoupôiv reíTcrápujv. Hierauf folgt noch die Erklärung: f) òè upo- 
Keipévri Toiv yovéujv pou (TUYTpacpií ècTiiv IvOecrpoç Kai direpíXuioç 
€íç Tf|v èvecTTÔKTav ripépav. 
Der Ehevertrag beruht offenbar im Besitzamte ; das Besitzamt 
erkennt den Antrag des Leonidas auf Sperrung seines Erbdrittels 
als berechtigt an und verfährt dem Anträge gemäß. Der Erledigungs 
vermerk auf der auoTpaqpn lautet schlankvreg ffeariP^íwjpai ^ zu 
Füßen und rrapeTéGri^ zu Häupten, ohne jeden Bedenklichkeits 
vermerk. 
Unsere Urkunde ist also eine à^oTpaçp KaroxñS- Die 
Sperre (Kaioxb) des mütterlichen Gutes in Höhe der testamentari 
schen Forderung geschieht in der Weise, daß die duoTpacpri Kaxoxnç 
in das Fach des mütterlichen Besitzes gelegt wird. Dieses Hinlegen 
istdieirapáGecTiçKaToxhÇ- Selbstverständlich geschieht auch hier 
eine gleichzeitige Verbuchung in der Bestandsliste. 
Die freiwillige duoTpacpn des Erben, dem das Erbe bereits 
zugefallen ist, ist also zu unterscheiden von der freiwilligen d-rro- 
Tpaqpfi des Erben, der sein künftiges Erbgut sicherstellen will. In 
ersterem Falle findet auf Grund der duoTpacpii eine rrapáGeíTiç des 
ererbten Gutes in das Fach des neuen Besitzers (des Erben) statt; 
in letzterem Falle findet eine TrapdGeaiç Kaioxfjç in das Fach des 
alten Besitzers (des noch lebenden Erblassers) statt. Infolge der 
Sperre fällt dem Forderungsberechtigten (dem Erben) die Kpàrriaiç, 
d. i. das Besitzrecht, zu (siehe Abschn. 92 unter B). 
Abschnitt 92. 
Die TrapdGeaiç der Schuldforderung. 
A. Die TrapdGeaiç des Schuld Vertrages. 
Überall müssen wir unterscheiden zwischen Notariats ver 
trag und Handschein. Ist ein Schuldvertrag in Form eines Hand 
scheines aufgesetzt worden, so ist ihm das Besitzamt verschlossen 
Ein notarieller Schuldvertrag dagegen gelangt durch dvatpacpn und 
diroYpacpp in das Besitzamt. Die drroTpaqpri eines notariellen 
‘ siehe oben S. 455. 
* siehe oben S. 456 f. 
® Über die nachträgliche bripooiujoiç vgl. Abschn. 64.
	        
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