Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 95. Die blinde Sperre. 
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Tf|ç [KÚj]|LiriÇ Kal KaTaTeiv[o|Lié]vujv iráviuiv èH àX\ri\e-fT[ú]iiç. 
Eicrl òé* (folgen die Ñamen von 12 Männern). 
Zu deutsch; „Flavins Paniskos genannt Longus, Stratege des 
herraopolitischen Gaues, an die Direktoren des Besitzamtes hiesigen 
Gaues, Gruß zuvor. Von den Komarchen des Dorfes Timonthis 
ist mir ein Bericht vorgelegt worden, worin sie die (Namen der 
jenigen) Männer einreichen, welche zur Gestellung von (je) drei 
Eseln für den (liturgischen) Eseltransportdienst vorgemerkt sind. 
Das Doppel (dieses Berichtes) wird Euch (nachstehend) über 
sandt, damit Ihr Kenntnis nehmet und die nötigen Vorkehrungen 
zur Sicherstellung der kaiserlichen Staatskasse treffet. Gehabt 
euch wohl. Im Jahre 12 unseres Herrn Gallienus Augustus, am 
X. Mesore. 
(Hand 2). An Flavins Paniskos genannt Longus, den Strategen 
des hermopolitischen Gaues, von Aurelius Kolluthos, Sohne des 
Kolluthos und der Teens, sowie von Aurelius Paesis, Sohne des 
Silbanos und der Helene, beiderseits Komarchen des Dorfes Timonthis, 
Zur Gestellung von (je) drei Eseln für den (liturgischen) Esel 
transportdienst für die Dauer eines Jahres, vom jetzigen Monate 
Epeiph des laufenden Jahres 12 unseres Herrn Gallienus Augustus 
ab gerechnet, reichen wir die unten aufgeführten Männer ein, 
welche das (für diese Liturgie erforderliche) Vermögen besitzen 
und persönlich geeignet sind. Die Einreichung geschieht auf Gefahr 
von uns (beiden) sowie auf Gefahr der ansässigen Dorfbewohner 
schaft ^ und der (im Dorfe) vorübergehend sich niedergelassenen 
Bewohner. Alle diese haften gemeinsam. Die für die Liturgie be 
stimmten Männer sind folgende“: (folgen die Namen). 
Der Brief der beiden Komarchen lief im Strategenbüro in 
mehreren Ausfertigungen ein; die eine Ausfertigung blieb bei den 
Akten des Strategenbüros, die zweite Ausfertigung wurde auf dem 
eigens für diesen Zweck oben freigelassenen Bande® mit der Sperr 
verfügung versehen und an das Besitzamt abgesandt, die dritte 
Ausfertigung ging wohl, versehen mit der Zustimmungsverfügung, 
an das Komarchenbüro zurück. Die Worte *tò ïuov’ in der Sperr- 
* ygl. Wilcken, Archiv V S. 287. 
* Über diese Kanzleigepflogenheit vgl. P. Straßb. I S. 24.
	        
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