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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
Namentlich ist die Privatkasse (Nr. 6) geeignet, Verwirrung
anzurichten, da sie, wie P. Fay. 96 zeigt, in demselben Gewände
erscheint, wie die öffentliche Privatbank (Nr, 3). Auf P. Fay. 96
werde ich im Abschn. 47 näher eingehen.
Abschnitt 8.
Der Begriff Oricraupóç.
©noaupóç bedeutet in unseren Urkunden „Scheune“ oder
„Speicher“, bestimmt zur Aufbewahrung der Ackerfrüchte, ins
besondere des Kornes. Auch die Speicher eines Privathauses heißen
Gricraupoi, wie aus P. Fior. I 50, 5 (269 n. Ohr.), einem Teilungsver
trage, hervorgeht: [K]ai èv Kiúprj Ze[. .]X(x oÍKÍav [èv fj 0ncr]aupoi crùv
Xpno^Tr)pioi[g] Kai dyn[KOu(n Traen K]ai eicroòov Kai êHpòov ktX. Von
einem solchen Privatspeicher (Scheune) eines Landmannes ist
auch die Bede in P. dem. Cairo 30610 (um 65 v. Ohr.), woselbst
die Empfänger eines Getreidedarlehens dem Gläubiger erklären:
„wir geben sie (die Artaben) dir (zurück) frisch, rein, ohne Fehler,
gemessen mit dem Maß von Tebtynis, eingeliefert in deine Häuser
in Tebtynis“ usw. Diese „Häuser“ sind die Privat-OrjOaupoi.
Wiederholt werden Privat-Gricraupoi erwähnt mit dem Hin
zufügen des Namens des Eigentümers, und diese Privat-Gneraupoi
werden alsdann nicht vom Eigentümer, oder nicht ausschließlich
vom Eigentümer, benutzt, sondern von anderen Leuten. Im Pacht
angebote P. Teb, H 375 (140 n. Chr.) verpflichtet sich der pacht
lustige Ision gegenüber dem Verpächter Herakleides, die Pacht in
Weizen zu zahlen (Z. 23 ff.) èv if) Kihpr) — pérpuj éHa[xoi]v[ÍK]iu
GperaupoO BacrúXXou^. Vielleicht ist Basyllos ein Großgrund
besitzer, der für seinen landwirtschaftlichen Großbetrieb seinen
eigenen Kornspeicher hat; zum Betriebe dieses Privatspeichers
gehörten auch die nötigen Arten von Maßgefäßen, und diese Ge
fäße boten größere Gewähr für Richtigkeit, als die wahrscheinlich
oft abgenutzten und nicht rechtzeitig instandgesetzten, daher oft
unrichtigen Privat-Maßgefäße der Kleinbauern®. Möglich ist es aber
auch, daß derartige Privat-GnUaupoi von Unternehmern® erbaut
wurden, die aus der Ausmietung der Speicherräume ein Geschäft
* Über derartige Privatmaße vgl. Grenfell u. Hunt, P. Teb. II375,24 Anm,
* vgl. P. Straßb. 11,9 Anm.
^ Waszynski, Bodenpacht I S. 112, denkt an die Möglichkeit, daß die
Besitzer von Privatspeichern Getreidehändler seien.