Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
Namentlich ist die Privatkasse (Nr. 6) geeignet, Verwirrung 
anzurichten, da sie, wie P. Fay. 96 zeigt, in demselben Gewände 
erscheint, wie die öffentliche Privatbank (Nr, 3). Auf P. Fay. 96 
werde ich im Abschn. 47 näher eingehen. 
Abschnitt 8. 
Der Begriff Oricraupóç. 
©noaupóç bedeutet in unseren Urkunden „Scheune“ oder 
„Speicher“, bestimmt zur Aufbewahrung der Ackerfrüchte, ins 
besondere des Kornes. Auch die Speicher eines Privathauses heißen 
Gricraupoi, wie aus P. Fior. I 50, 5 (269 n. Ohr.), einem Teilungsver 
trage, hervorgeht: [K]ai èv Kiúprj Ze[. .]X(x oÍKÍav [èv fj 0ncr]aupoi crùv 
Xpno^Tr)pioi[g] Kai dyn[KOu(n Traen K]ai eicroòov Kai êHpòov ktX. Von 
einem solchen Privatspeicher (Scheune) eines Landmannes ist 
auch die Bede in P. dem. Cairo 30610 (um 65 v. Ohr.), woselbst 
die Empfänger eines Getreidedarlehens dem Gläubiger erklären: 
„wir geben sie (die Artaben) dir (zurück) frisch, rein, ohne Fehler, 
gemessen mit dem Maß von Tebtynis, eingeliefert in deine Häuser 
in Tebtynis“ usw. Diese „Häuser“ sind die Privat-OrjOaupoi. 
Wiederholt werden Privat-Gricraupoi erwähnt mit dem Hin 
zufügen des Namens des Eigentümers, und diese Privat-Gneraupoi 
werden alsdann nicht vom Eigentümer, oder nicht ausschließlich 
vom Eigentümer, benutzt, sondern von anderen Leuten. Im Pacht 
angebote P. Teb, H 375 (140 n. Chr.) verpflichtet sich der pacht 
lustige Ision gegenüber dem Verpächter Herakleides, die Pacht in 
Weizen zu zahlen (Z. 23 ff.) èv if) Kihpr) — pérpuj éHa[xoi]v[ÍK]iu 
GperaupoO BacrúXXou^. Vielleicht ist Basyllos ein Großgrund 
besitzer, der für seinen landwirtschaftlichen Großbetrieb seinen 
eigenen Kornspeicher hat; zum Betriebe dieses Privatspeichers 
gehörten auch die nötigen Arten von Maßgefäßen, und diese Ge 
fäße boten größere Gewähr für Richtigkeit, als die wahrscheinlich 
oft abgenutzten und nicht rechtzeitig instandgesetzten, daher oft 
unrichtigen Privat-Maßgefäße der Kleinbauern®. Möglich ist es aber 
auch, daß derartige Privat-GnUaupoi von Unternehmern® erbaut 
wurden, die aus der Ausmietung der Speicherräume ein Geschäft 
* Über derartige Privatmaße vgl. Grenfell u. Hunt, P. Teb. II375,24 Anm, 
* vgl. P. Straßb. 11,9 Anm. 
^ Waszynski, Bodenpacht I S. 112, denkt an die Möglichkeit, daß die 
Besitzer von Privatspeichern Getreidehändler seien.
	        
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