Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  8.  Der  Begriff  Gnoaupóç.

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machten;  wenigstens  deutet  dahin  CPR.  31,  14  (152  n.  Ohr.),  ein
ähnliches  Pachtangebot:  òiúcTuji  TTupoö  apxaßuiv  òéKa  |LiéTp[uji]  bpó[|aou%
TeTp[ax]oivÍKUJi  öticraupoO  irpótepov  TTaaíujvoç.  Hier  ist  von  einem
Privatspeicher  die  Rede,  der  ursprünglich  einem  ge  wißen  Pasión
gehörte  ;  später  war  er  in  andere  Hände  übergegangen,  doch  blieb,
wie  das  auch  bei  Grundstücken  häufig  zu  beobachten  ist,  der  Name
des  alten  Besitzers  haften.  Würde  dieser  Speicher  ein  Zubehör  zu
den  sonstigen  Gebäulichkeiten  eines  Grundbesitzers  sein,  so  würde
man  wohl  nicht  den  Ausdruck  ‘Gricraupóç  Tipótepov  TTadíuuvog'
gewählt  haben;  der  ganze  Ausdruck  läßt  nur  die  Deutung  zu,  daß
der  Gqdaupóç  ein  für  sich  bestehendes  und  selbständig  betriebenes
Gebäude  war.
Privatspeicher  werden  noch  erwähnt:  BGH.  918,  12  (111/2
n.  Chr.)  :  GquaupoO  Za[.]|iou,  und  BGH.  644,  25  (69  n.  Chr.):  Gri<Jaupoü
ZúvGeujç(?)^
Zum  Unterschiede  von  diesen  Privatspeichern  heißen  die
Staatsspeicher  òripócrioi  Gridaupoi^;  doch  in  der  Mehrzahl  der
Fälle  findet  man  die  bloße  Bezeichnung  ‘Grjcraupóç’,  weil  aus  dem
Inhalte  der  Urkunde  meistenteils  klar  hervorgeht,  daß  kein  anderer
Speicher  gemeint  sein  kann.  Da  der  Staatsspeicher  in  die  Landes-Finanzverwaltung
  eingegliedert  ist,  so  sagte  man  auch  gelegentlich:
pexpeîv  eîç  xòv  xf^ç  òioiKncreujç  Gncraupóv*,  oder,  indem  man  den
Staatsspeicher  noch  allgemeiner  als  Glied  des  Staatsganzen  auffaßte:
pexpeîv  eîç  xò  òrmóíTiov^.
Wie  man  bisweilen  òrnuómoç  Gqcraupóç  sagte,  so  auch  bisweilen ­
  ÒTiiLiócrioç  ffixoXÓTOç“,  zum  Unterschiede  von  den  Verwaltern ­
  der  Privatspeicher.
Die  Gpcraupoi  verwalten  nicht  lediglich  Getreide,  sondern  auch
noch  andere  Ackerfrüchte  (s.  Abschn.  14);  daher  ist  es  nicht  ganz
zutreffend,  wenn  man  *Gn(Jaupóç*  durch  „Getreidespeicher“  übersetzt. ­
  Man  wählt  am  besten  den  allgemeinen  Ausdruck  „Speicher“
und,  wenn  es  sich  um  den  òripódioç  Gqcraupôç  handelt,  den  Ausdruck ­
  „Staatsspeicher“.
Die  Tempelspeicher  (Grjcraupoi  íepújv)®  haben  nach  den  bis-^

  vgl.  Waszynski,  aaO.  S.  112,  der  an  (Juv0¿<t>uj(;  od.  dgl.  denkt.
*  P.  Oxy.  1101,  28;  P.  Arah.  U  87,  19;  89,  7.
»  Ostr.  II  773.
«  P.  Oxy.  I  89,  1  ;  90,1  ;  III  517,  3;  518,1;  P.  Arah.  II  88,  23.
»  P.  Lond.  II  S.  30  ff.  Nr.  258  (1.  Jahrh.  n.  Chr.).
*  Wilcken,  Ostraka  I  S.  656;  Otto,  Priester  und  Tempel  I  S.  104.
            
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