Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

Namentlich  ist  die  Privatkasse  (Nr.  6)  geeignet,  Verwirrung
anzurichten,  da  sie,  wie  P.  Fay.  96  zeigt,  in  demselben  Gewände
erscheint,  wie  die  öffentliche  Privatbank  (Nr,  3).  Auf  P.  Fay.  96
werde  ich  im  Abschn.  47  näher  eingehen.
Abschnitt  8.
Der  Begriff  Oricraupóç.
©noaupóç  bedeutet  in  unseren  Urkunden  „Scheune“  oder
„Speicher“,  bestimmt  zur  Aufbewahrung  der  Ackerfrüchte,  insbesondere ­
  des  Kornes.  Auch  die  Speicher  eines  Privathauses  heißen
Gricraupoi,  wie  aus  P.  Fior.  I  50,  5  (269  n.  Ohr.),  einem  Teilungsvertrage, ­
  hervorgeht:  [K]ai  èv  Kiúprj  Ze[.  .]X(x  oÍKÍav  [èv  fj  0ncr]aupoi  crùv
Xpno^Tr)pioi[g]  Kai  dyn[KOu(n  Traen  K]ai  eicroòov  Kai  êHpòov  ktX.  Von
einem  solchen  Privatspeicher  (Scheune)  eines  Landmannes  ist
auch  die  Bede  in  P.  dem.  Cairo  30610  (um  65  v.  Ohr.),  woselbst
die  Empfänger  eines  Getreidedarlehens  dem  Gläubiger  erklären:
„wir  geben  sie  (die  Artaben)  dir  (zurück)  frisch,  rein,  ohne  Fehler,
gemessen  mit  dem  Maß  von  Tebtynis,  eingeliefert  in  deine  Häuser
in  Tebtynis“  usw.  Diese  „Häuser“  sind  die  Privat-OrjOaupoi.
Wiederholt  werden  Privat-Gricraupoi  erwähnt  mit  dem  Hinzufügen ­
  des  Namens  des  Eigentümers,  und  diese  Privat-Gneraupoi
werden  alsdann  nicht  vom  Eigentümer,  oder  nicht  ausschließlich
vom  Eigentümer,  benutzt,  sondern  von  anderen  Leuten.  Im  Pachtangebote ­
  P.  Teb,  H  375  (140  n.  Chr.)  verpflichtet  sich  der  pachtlustige ­
  Ision  gegenüber  dem  Verpächter  Herakleides,  die  Pacht  in
Weizen  zu  zahlen  (Z.  23  ff.)  èv  if)  Kihpr)  —  pérpuj  éHa[xoi]v[ÍK]iu
GperaupoO  BacrúXXou^.  Vielleicht  ist  Basyllos  ein  Großgrundbesitzer, ­
  der  für  seinen  landwirtschaftlichen  Großbetrieb  seinen
eigenen  Kornspeicher  hat;  zum  Betriebe  dieses  Privatspeichers
gehörten  auch  die  nötigen  Arten  von  Maßgefäßen,  und  diese  Gefäße ­
  boten  größere  Gewähr  für  Richtigkeit,  als  die  wahrscheinlich
oft  abgenutzten  und  nicht  rechtzeitig  instandgesetzten,  daher  oft
unrichtigen  Privat-Maßgefäße  der  Kleinbauern®.  Möglich  ist  es  aber
auch,  daß  derartige  Privat-GnUaupoi  von  Unternehmern®  erbaut
wurden,  die  aus  der  Ausmietung  der  Speicherräume  ein  Geschäft
*  Über  derartige  Privatmaße  vgl.  Grenfell  u.  Hunt,  P.  Teb.  II375,24  Anm,
*  vgl.  P.  Straßb.  11,9  Anm.
^  Waszynski,  Bodenpacht  I  S.  112,  denkt  an  die  Möglichkeit,  daß  die
Besitzer  von  Privatspeichern  Getreidehändler  seien.
            
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