Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

TEIL II. 
Korn-Giroverkehr. 
Abschnitt 13. 
Wirtschaftliche Bedeutung des Getreide-Girowesens. 
Während der Großgrundbesitzer zur Lagerung seiner Ernte 
die nötigen Räumlichkeiten für gewöhnlich zur Verfügung hat, 
fällt es dem kleinen Landmanne schon schwerer, sein Korn gut 
und gesichert unterzubringen, nachdem er es auf der Dorftenne 
gedroschen hat. Daher ist das Korngiro gerade für die große Zahl 
der kleineren Landleute von Bedeutung: sie haben nur nötig, das 
für ihren eigenen nächsten Lebensunterhalt benötigte Korn in 
ihrem Hause aufzuspeichern (für so kleine Mengen ist der erfor 
derliche Raum daselbst immer vorhanden), dagegen führen sie alles 
übrige Korn, das für die ganze Zeit bis zur nächsten Ernte zur 
Bestreitung der Steuern und zur Bezahlung von Verbindlichkeiten 
aller Art sowie zum Verkaufe bestimmt ist, an den Staatsspeicher 
ab, und zwar unmittelbar von der Dorftenne weg. Nur der kleinste 
Landmann, der von der Hand in den Mund lebt, braucht den 
Staatsspeicher nicht. Im Staatsspeicher übernimmt der Staat die 
Verantwortung für gesicherte Lagerung; der Landmann ist daher 
gegen Verluste durch Feuersbrunst und Diebstahl sowie durch 
Verderben der Ware gesichert. So spart der ägyptische Landmann 
nicht nur eigene Scheunen, er ist auch aller Sorge für seinen 
Kombesitz überhoben. Der Landmann bei uns muß Scheunen 
bauen und unterhalten, er muß auch seine Erntevorräte gegen 
Feuer und Diebstahl bei einer Versicherungsgesellschaft besonders 
versichern; der ägyptische Landmann hatte zwar statt dessen eine 
Lagergebühr und Nebenkosten an den Staatsspeichern zu zahlen 
(vgl. Abschn. 25 und 26), aber selbst wenn diese Gebühren die 
Kosten für die heutige Versicherung und für die Herstellung und 
Unterhaltung der Scheune aufgewogen haben sollten, was kaum anzu-
	        
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