Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

94

konnten  160  Zenter  zum  Preife  von  30  und  35  Pfg.  das  Pfund,  1916
63  Zentner  zum  Preife  von  45  Pfg.  das  Pfund  abgegeben  werden.
Im  Sommer  1917  iß  das  Einkochen  von  Marmelade  für  den
einzelnen  Haushalt  mit  befonderen  Schwierigkeiten  verbunden  und  außerdem ­
  volkswirtfchaftlidi  unrationell:  Gläfer  und  fonftige  Einmachegefäße
find  wegen  Materialmangel  fdhwer  zu  befdhaffen,  die  Obftpreife  find
im  Kleinhandel  unverhältnismäßig  hoch,  Zucker  iß  nicht  in  ausreichender
Menge  vorhanden;  die  Marmelade  muß  daher  ohne  Zucker  vorgekocht
und  fterilißert  und  erß  fpäter  gefüßt  werden.  Dies  Verfahren  iß  befonders
in  einfachen  Haushaltungen  bisher  nidit  geübt  worden,  fodaß  die  Gefahr
beßeht,  bei  unfachgemäßer  Behandlung  ein  widitiges  Lebensmittel  dem  Verderben ­
  auszufeßen.  Viele,  befonders  einfache  Haushaltungen  verziditen
aus  all’  diefen  Gründen  auf  das  Einkochen  von  Marmelade  und  verbrauchen
den  ihnen  zugeteilten  Zucker  zu  weniger  wichtigen  Zwecken,  was  natürlich
im  Winter  zu  einem  Mangel  an  der  als  Brotaufßridh  fo  widitigen  Marmelade
führen  muß.
Der  Nationale  Frauendienß  Barmen  hat  daher  auch  in  diefem  Jahre  mit
einer  Marmeladenfabrik  ein  Abkommen  getroffen,  nadi  dem  die  Firma  die
Verarbeitung  des  überwiefenen  Obßes  zu  Marmelade  übernimmt.  Um  den
nötigen  Zucker  zu  befchaffen,  iß  durch  die  Preffe  bekannt  gegeben  worden,
daß  freiwillig  abgelieferteZuckerkartenabfchnitte  gegen  Gutfeheine  für  Marmelade ­
  oderKunßhonig  eingelaufcht,  bezw.  letztere  im  Winter  zu  billigen  Preifen
abgegeben  werden  [ollen.  Die  Zuckerkartenabfchnitte  dürfen  nicht  vom
Stammabfchnitt  getrennt  vorgelegt  werden.  Das  Abtrennen  und  derUmtaufch
erfolgen  bei  der  Ausgabe  der  Lebensmittelkarten  in  den  19  Brotkartenßellen,
in  denen  genaue  Lißen  über  die  eingelieferten  Abfchnitte  und  die  ausgegebenen ­
  Gutfeheine  geführt  werden.  Nach  dem  jeweiligen  Ausgabetag
erfolgt  die  Abrechnung  und  Buchung  in  der  Gefchäftsßelle  des  Nationalen
Frauendienßes,  weldie  auch  die  Verrechnung  mit  der  ßädtifchen  Lebensmittelßelle
  übernimmt.
Für  je  100  Gramm  Zucker  wird  ein  Gutfehein  für  200  Gramm  Marmelade ­
  oder  125  Gramm  Kunßhonig  ausgegeben.  Sollte  es  dann  nicht  möglich
fein,  Marmelade  in  ausreichender  Menge  zu  befchaffen,  fo  tritt  der  Kunßhonig
an  die  Stelle  derfelben.
Die  Finanzierung  der  Marmeladekocherei  erfolgt  durch  die  Wohlfahrtzentrale, ­
  weldie  auch  für  den  Zweck  500  Obßkörbe  und  eine  größer  Anzahl ­
  Einmachfäjfer  angefchafft  hat.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.