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vermag, Infolgedessen besitzen die Bahnen eine ausserordentliche wirt-
schaftliche Macht und die Bevölkerung ist in Gefahr, einseitig von
den Inhabern der Bahn ausgebeutet zu werden, wenn nicht der Staat
seine schützende Hand über ihr hält.
Es fragt sich nun, in welcher Weise der Staat am besten die
Ueberwachung auszuführen vermag. Dies kann geschehen 1. auf dem
Wege der Konzessionserteilung, bei welcher die Forderungen aufgestellt
werden, die von dem Unternehmer erfüllt werden müssen und zu denen
er sich von vorne herein zu verpflichten hat, bevor er die Erlaubnis
zum Bau erhält.
2. Durch Aufstellung von Normativbestimmungen für Bau und
Betrieb durch die Gesetzgebung, sowie durch nachträgliches Eingreifen
lurch Gesetz oder ministerielle Verordnung z. B. bei der Aufstellung
des Tarifs.
3, Durch die Ausbildung des Staatsbahnensystems, wobei wiederum
verschiedene Möglichkeiten sind: a) Bau durch den Staat und Ueber-
lassung des Betriebes an Privatunternehmungen, oder umgekehrt, b) Bau
durch Private und Uebernahme des Betriebes durch den Staat,
z) schliesslich durch Ausbildung des reinen Staatsbahnsystems, wo so-
wohl Bau wie Betrieb in der Hand des Staates verbleibt.
Historische Welcher Weg der angemessene, ist eine mehr praktische als prin-
Entwicklung, zipielle Frage und wird nur auf Grund der Untersuchung der fak-
tisch vorliegenden Verhältnisse und in jedem Lande anders zu ent-
scheiden sein.
Bei der ersten Entwicklung des Eisenbahnwesens, dem man zu-
nächst mit grossem Misstrauen entgegen kam, lag es in der Natur der
Sache, dass der Bau zunächst Privatunternehmungen ausschliesslich über-
lassen wurde. Nur in Belgien und Württemberg hat der Staat von
Anfang an den Eisenbahnbau selbst in die Hand genommen. In den
übrigen Ländern trug man Bedenken, die Schuldenlast so bedeutend zu
erhöhen, wie es der Kisenbahnbau erfordert hätte, da die Rentabilität sich
nicht mit Sicherheit absehen liess. Die weitere Entwicklung ist dann
eine sehr ungleiche gewesen. Das britische Reich, sowie die Ver-
einigten Staaten von Nordamerika haben bisher ungeschmälert an dem
unbedingten System der Privatbahnen festgehalten, Frankreich bisher
zwar in der gleichen Weise, aber unter der bei der Konzession vor-
gesehenen Bestimmung des Anheimfallens der Bahnen nach ‘Ablauf
einer bestimmten Zeit an die Staatsgewalt. In Deutschland, und so
in den meisten anderen europäischen Ländern, haben die Regierungen
zuerst zögernd, dann immer energischer, den Bau und schliesslich den
Ankauf der schon vorhandenen Privatbahnen in die Hand genommen.
Die Bestrebungen des Fürsten Bismarck, ein einheitliches Reichsbahn-
netz zu bilden, scheiterten an dem Partikularismu sder einzelnen deut-
schen Staaten, dagegen gingen nun sowohl Preussen wie Sachsen und
Bayern zu dem Ankauf der Privatbahnen über, so dass nur noch ganz
wenige Hauptbahnen in der Hand von Privatunternehmern zu finden sind,
während dagegen Zweig- und Kleinbahnen noch jetzt an Privatunter-
aehmer konzessioniert werden.
Schon für den Ausbau eines geeigneten Bahnnetzes wird in den
Staaten, wo der Unternehmungsgeist nicht besonders rege ist, das Ein-
reifen des Staates unerlässlich sein, um auch diejenigen Bahnen zu