Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Borgstedes Plänen scharf ins Gericht ging. Er brächte das Geld aus 
der Staatskasse nur in die Hand der Gläubiger. Die Zahlenunterlagen 
seien ganz ungenügend; infolgedessen könne kein fester Plan aufgestellt 
werden. Das Moratorium sei zu verwerfen, weil es den Kredit nur noch 
weiter untergrabe. Schön knüpfte an diese Kritik seinerseits Vorschläge. 
Sie sind durch Rother in Berlin den maßgebenden Instanzen vorgelegt 
worden. Ostpreußen war Schöns Heimatprovinz, und er hatte lauge Jahre 
das Gumbinner Regierungspräsidium verwaltet. Er selbst betrieb schon 
seit Jahren die Verbindung von Ostpreußen und WestpreußenH. Das 
Gesetz über die Provinzialstände sah für beide Provinzen bloß einen Landtag 
vor, und Schön wurde zum königlichen Kommissar ernannt. Auerswald, 
der sich zurückgesetzt fühlte, nahm seinen Abschied. Durch Kabinettsordre 
vom 21. April 1824 wurde Schön an die Spitze der vereinigten 
Provinzen Ost- und Westpreußen gestellt. Die Notwendigkeit durch 
greifender Hilfsmaßregeln für die ostpreußischen Grundbesitzer ist recht 
eigentlich die Ursache dieser Vereinigung gewesen. 
Schön an Hardenberg 9. Nov. 1821. Geh. St. A. 74 8 I Gen. 23. Aus diesem 
Bericht geht hervor, daß Schön schon 1817 und in einem Bericht v. 20. Febr. 1820 die 
Vereinigung der beiden Oberpräsidien angeregt hat.
	        
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