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Borgstedes Plänen scharf ins Gericht ging. Er brächte das Geld aus
der Staatskasse nur in die Hand der Gläubiger. Die Zahlenunterlagen
seien ganz ungenügend; infolgedessen könne kein fester Plan aufgestellt
werden. Das Moratorium sei zu verwerfen, weil es den Kredit nur noch
weiter untergrabe. Schön knüpfte an diese Kritik seinerseits Vorschläge.
Sie sind durch Rother in Berlin den maßgebenden Instanzen vorgelegt
worden. Ostpreußen war Schöns Heimatprovinz, und er hatte lauge Jahre
das Gumbinner Regierungspräsidium verwaltet. Er selbst betrieb schon
seit Jahren die Verbindung von Ostpreußen und WestpreußenH. Das
Gesetz über die Provinzialstände sah für beide Provinzen bloß einen Landtag
vor, und Schön wurde zum königlichen Kommissar ernannt. Auerswald,
der sich zurückgesetzt fühlte, nahm seinen Abschied. Durch Kabinettsordre
vom 21. April 1824 wurde Schön an die Spitze der vereinigten
Provinzen Ost- und Westpreußen gestellt. Die Notwendigkeit durch
greifender Hilfsmaßregeln für die ostpreußischen Grundbesitzer ist recht
eigentlich die Ursache dieser Vereinigung gewesen.
Schön an Hardenberg 9. Nov. 1821. Geh. St. A. 74 8 I Gen. 23. Aus diesem
Bericht geht hervor, daß Schön schon 1817 und in einem Bericht v. 20. Febr. 1820 die
Vereinigung der beiden Oberpräsidien angeregt hat.