Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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ausgezahlt  erhalte.  Die  Generallandschaftsdirektion  machte  sich  diesen  Plan
zu  eigen,  und  der  Generallandtag  erhob  ihn  zum  Beschluß.  Nur  an  der  Abneigung ­
  der  Regierung,  die  auch  Schön  teilte,  ist  er  gescheitert^).  Dagegen
sand  ein  zweiter  revolutionärer  Antrag  des  brandenburger  Kreises,  der
die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  und  die  Aufhebung  der  Generalgarantie
verlangte,  nicht  die  Billigung  des  Landtages.  In  Ostpreußen  munkelte
man,  Schön  habe  sich  für  diesen  Plan  ausgesprochen,  und  berief  sich  dabei
auf  seinen  Brief  vom  14.  Januar  1815,  in  dem  er  die  Sache  der  bedrängten
Gutsbesitzer  gegenüber  ihren  Gläubigern  verteidigt  hatte  *  2 ).  Alexander
Dohna  tat  den  Vorschlag  mit  den  stolzen  Worten  ab:  „Worauf  allein  Credit
nur  beruhen  kann,  ist  keinem  Zweifel  unterworfen:  die  heiligste  Aufrechterhaltung ­
  von  einmal  gegebenem  Wort  und  Zusage,  wäre  es  auch  um  den
Preis  einer  edlen  Selbstaufopferung,  gehört  bekanntlich  zu  den  ersten  Grundbedingungen, ­
  unter  welchen  Credit  allein  möglich  wird" 2 ).  Daß  aber  für
solche  Pläne  vielfach  Propaganda  getrieben  wurde,  zeigt,  in  welch  hoffnungsloser ­
  Lage  die  Landschaft  sich  befand.
Der  Generallandtag  entsandte  drei  Vertreter  nach  Berlin,  die  über
den  Notstand  der  Provinz  berichten  und  bestimmte  Vorschläge  niachen
sollten*).  Sie  baten  dort  um  Bewilligung  eines  zinsenfreien  Vorschusses  von
3300000  Talern.  Davon  sollten  1300000  Tlr.  der  Landschaft,  der  Rest
den  noch  rettungsfähigen  adligen  und  köllmischen  Besitzern  zukommen.  Die
Regierung  beschloß,  bevor  weitere  Entscheidungen  getroffen  wurden,  den
Zustand  der  Provinz  durch  den  Geheimen  Oberfinanzrat  von  Borgstede
untersuchen  zu  lassen 2 ).  Borgstede  entledigte  sichdiesesAuftrags  imSommer
0  Verhandlung  der  Stände  des  Brandenburgischen  Kreises  zu  Zinten  16.  Nov.
1822.  Königsberg  L.  A.  XVI,  78.  —  Bericht  der  Generallandschaftsdirektion  an  den
Generallandtag.  Ebenda  79.  —  Schön  17.  März  1823  an  einen  Unbekannten.  Hannover ­
  Nr.  23.  —  Der  Gedanke,  Güter  im  Wege  der  Lotterie  loszuschlagen,  hat  in  der
Provinz  so  viel  Zustimmung  gefunden,  daß  in  der  Folge  viele  Privatpersonen  um  die
Erlaubnis  zu  diesem  Vertriebe  einkamen.  Vgl.  das  Gesuch  der  Frau  von  Schenkendorf
auf  Leukonischken  bei  Jenny  Kopp,  Beiträge  zur  Chronik  des  ostpreußischen  Grundbesitzes, ­
  I.  Teil:  Regierungsbezirk  Gumbinnen  und  Kreis  Memel.  1913.  S.  150.  —
Als  der  Vorschlag  auf  dem  tvestpreußischen  Generallandtag  von  1832  erneuert  wurde,
bemerkte  Schön,  solche  Gesuche  seien  „von  des  Königs  Majestät  fast  regelmäßig  aus
dem  Grunde  zurückgewiesen  worden,  weil  es  sich  mit  der  Stellung  der  Besitzer  größerer
Güter  im  Staate  nicht  vertrüge,  das  Grundeigentum  zum  Gegenstand  des  Spiels  zu
machen."  Danzig  264,  155  und  230.
2)  Briefe  Schöns  und  Dohnas  in  dieser  Angelegenheit.  Aus  den  Papieren  6,481  f.
3 )  Königsberg  L.  A.  XVI,  79.
4 )  Vorstellung  der  Deputierten  v.  6.  Febr.  1823.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI
Preußen  Gen.  2  vol.  I  fol.  48.
5 )  Jmmediatbericht  v.  19,  Nov.  1823.  Das  Original,  das  nach  einer  Notiz  in
den  Akten  zur  Registratur  des  Finanzministeriums  gekommen  ist,  war  trotz  eifrigen
Euchens  nicht  aufzufinden.  Ich  benutze  einen  auf  Schuckmanns  Anordnung  herge--
            
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