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Denn diese haben ja aus den zu erwartenden größeren durch ihre
Vermittlung zur Verfrachtung gelangenden Gütermengen Vorteile.
Dieses für jedes einzelne Gebiet besonders zusammentretende
Komitee müßte, wenn nötig, auf gemeinsame Kosten Experten
nach drüben schicken, die sich über die Aussichten des beabsichtigten
Geschäfts eingehend zu informieren und darüber zu berichten
hätten. Etwas Ähnliches geschah ja schon im Jahre 1896 (vergl.
oben S. 67). Ein weiteres Beispiel führt der Handelskammerbe
richt für 1882 (S. 29) an. In jenem Jahre trat man zur Hebung
des Kohlenausfuhrgeschäfts in Vorbesprechungen über die Er
richtung einer Kohlenexports-Aktiengesellschaft ein, die unter der
Ägide der Kammer errichtet werden und besonders nach den
südasiatischen Zwischenanlaufshäfen exportieren sollte. In manchen
Fällen würde sich die vorherige Hinaussendung von Sachverständi
gen übrigens ganz vermeiden lassen, wenn in den betreffenden
Gebieten schon Bremer Firmen, die mit dem in Frage kommenden
Artikel vertraut sind, tätig sind und ihre Kenntnisse der Gesell
schaft bezw. dem Komitee zur Verfügung stellen.
In welcher Form die Gesellschaften am besten gegründet
werden, ob in der einer erweiterten G. m. b. H., einer Aktien
gesellschaft oder einer Genossenschaft, soll hier unerörtert bleiben.
Jedenfalls meine ich, daß die großen Dampfergesellschaften und
Speditionsfirmen erst einmal den Hauptteil des Kapitals zeichnen
müssen, damit das Geschäft gesichert ist und mit den Arbeiten
begonnen werden kann. Daneben müssen dann auch Kleinkapita
listen herangezogen werden, um möglichst weite Kreise an dem
Gedeihen der Gesellschaft zu interessieren. Die Anteile dürften
deshalb nicht zu hoch bemessen werden. Doch das ist ja eine
Frage der inneren Organisation. — Mit bestehenden Bremer
Firmen müßten natürlich, wenn möglich, beiden Teilen Vorteile
bietende Abmachungen getroffen werden, denn es gilt den Kampf
gegen fremde Konkurrenz. In einzelnen Fällen empfiehlt sich
vielleicht sogar die Übernahme von Firmen, obwohl im allgemeinen
theoretisch davon abzuraten ist.
Voraussetzung wäre, daß bei Frachtengleichheit nur Bremer
Schiffe benutzt werden und daß die Löschung der Waren nur in
Bremen oder Bremerhaven erfolgt. In geeigneten Fällen könnte
die Behörde den Gesellschaften insofern entgegenkommen, als sie
ihnen in der ersten Zeit durch Ermäßigung von Schiffahrtsabgaben
die Möglichkeit erleichtert, das Geschäft in wichtigen neu aufge
nommenen Artikeln nach Bremen zu ziehen. Sobald der Betrieb