Full text: Bremens Warenhandel und seine Stellung in der Weltwirtschaft

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Denn diese haben ja aus den zu erwartenden größeren durch ihre 
Vermittlung zur Verfrachtung gelangenden Gütermengen Vorteile. 
Dieses für jedes einzelne Gebiet besonders zusammentretende 
Komitee müßte, wenn nötig, auf gemeinsame Kosten Experten 
nach drüben schicken, die sich über die Aussichten des beabsichtigten 
Geschäfts eingehend zu informieren und darüber zu berichten 
hätten. Etwas Ähnliches geschah ja schon im Jahre 1896 (vergl. 
oben S. 67). Ein weiteres Beispiel führt der Handelskammerbe 
richt für 1882 (S. 29) an. In jenem Jahre trat man zur Hebung 
des Kohlenausfuhrgeschäfts in Vorbesprechungen über die Er 
richtung einer Kohlenexports-Aktiengesellschaft ein, die unter der 
Ägide der Kammer errichtet werden und besonders nach den 
südasiatischen Zwischenanlaufshäfen exportieren sollte. In manchen 
Fällen würde sich die vorherige Hinaussendung von Sachverständi 
gen übrigens ganz vermeiden lassen, wenn in den betreffenden 
Gebieten schon Bremer Firmen, die mit dem in Frage kommenden 
Artikel vertraut sind, tätig sind und ihre Kenntnisse der Gesell 
schaft bezw. dem Komitee zur Verfügung stellen. 
In welcher Form die Gesellschaften am besten gegründet 
werden, ob in der einer erweiterten G. m. b. H., einer Aktien 
gesellschaft oder einer Genossenschaft, soll hier unerörtert bleiben. 
Jedenfalls meine ich, daß die großen Dampfergesellschaften und 
Speditionsfirmen erst einmal den Hauptteil des Kapitals zeichnen 
müssen, damit das Geschäft gesichert ist und mit den Arbeiten 
begonnen werden kann. Daneben müssen dann auch Kleinkapita 
listen herangezogen werden, um möglichst weite Kreise an dem 
Gedeihen der Gesellschaft zu interessieren. Die Anteile dürften 
deshalb nicht zu hoch bemessen werden. Doch das ist ja eine 
Frage der inneren Organisation. — Mit bestehenden Bremer 
Firmen müßten natürlich, wenn möglich, beiden Teilen Vorteile 
bietende Abmachungen getroffen werden, denn es gilt den Kampf 
gegen fremde Konkurrenz. In einzelnen Fällen empfiehlt sich 
vielleicht sogar die Übernahme von Firmen, obwohl im allgemeinen 
theoretisch davon abzuraten ist. 
Voraussetzung wäre, daß bei Frachtengleichheit nur Bremer 
Schiffe benutzt werden und daß die Löschung der Waren nur in 
Bremen oder Bremerhaven erfolgt. In geeigneten Fällen könnte 
die Behörde den Gesellschaften insofern entgegenkommen, als sie 
ihnen in der ersten Zeit durch Ermäßigung von Schiffahrtsabgaben 
die Möglichkeit erleichtert, das Geschäft in wichtigen neu aufge 
nommenen Artikeln nach Bremen zu ziehen. Sobald der Betrieb
	        
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