Full text : Bremens Warenhandel und seine Stellung in der Weltwirtschaft

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Denn  diese  haben  ja  aus  den  zu  erwartenden  größeren  durch  ihre
Vermittlung  zur  Verfrachtung  gelangenden  Gütermengen  Vorteile.
Dieses  für  jedes  einzelne  Gebiet  besonders  zusammentretende
Komitee  müßte,  wenn  nötig,  auf  gemeinsame  Kosten  Experten
nach  drüben  schicken,  die  sich  über  die  Aussichten  des  beabsichtigten
Geschäfts  eingehend  zu  informieren  und  darüber  zu  berichten
hätten.  Etwas  Ähnliches  geschah  ja  schon  im  Jahre  1896  (vergl.
oben  S.  67).  Ein  weiteres  Beispiel  führt  der  Handelskammerbericht ­
  für  1882  (S.  29)  an.  In  jenem  Jahre  trat  man  zur  Hebung
des  Kohlenausfuhrgeschäfts  in  Vorbesprechungen  über  die  Errichtung ­
  einer  Kohlenexports-Aktiengesellschaft  ein,  die  unter  der
Ägide  der  Kammer  errichtet  werden  und  besonders  nach  den
südasiatischen  Zwischenanlaufshäfen  exportieren  sollte.  In  manchen
Fällen  würde  sich  die  vorherige  Hinaussendung  von  Sachverständigen ­
  übrigens  ganz  vermeiden  lassen,  wenn  in  den  betreffenden
Gebieten  schon  Bremer  Firmen,  die  mit  dem  in  Frage  kommenden
Artikel  vertraut  sind,  tätig  sind  und  ihre  Kenntnisse  der  Gesellschaft ­
  bezw.  dem  Komitee  zur  Verfügung  stellen.
In  welcher  Form  die  Gesellschaften  am  besten  gegründet
werden,  ob  in  der  einer  erweiterten  G.  m.  b.  H.,  einer  Aktiengesellschaft ­
  oder  einer  Genossenschaft,  soll  hier  unerörtert  bleiben.
Jedenfalls  meine  ich,  daß  die  großen  Dampfergesellschaften  und
Speditionsfirmen  erst  einmal  den  Hauptteil  des  Kapitals  zeichnen
müssen,  damit  das  Geschäft  gesichert  ist  und  mit  den  Arbeiten
begonnen  werden  kann.  Daneben  müssen  dann  auch  Kleinkapitalisten ­
  herangezogen  werden,  um  möglichst  weite  Kreise  an  dem
Gedeihen  der  Gesellschaft  zu  interessieren.  Die  Anteile  dürften
deshalb  nicht  zu  hoch  bemessen  werden.  Doch  das  ist  ja  eine
Frage  der  inneren  Organisation.  —  Mit  bestehenden  Bremer
Firmen  müßten  natürlich,  wenn  möglich,  beiden  Teilen  Vorteile
bietende  Abmachungen  getroffen  werden,  denn  es  gilt  den  Kampf
gegen  fremde  Konkurrenz.  In  einzelnen  Fällen  empfiehlt  sich
vielleicht  sogar  die  Übernahme  von  Firmen,  obwohl  im  allgemeinen
theoretisch  davon  abzuraten  ist.
Voraussetzung  wäre,  daß  bei  Frachtengleichheit  nur  Bremer
Schiffe  benutzt  werden  und  daß  die  Löschung  der  Waren  nur  in
Bremen  oder  Bremerhaven  erfolgt.  In  geeigneten  Fällen  könnte
die  Behörde  den  Gesellschaften  insofern  entgegenkommen,  als  sie
ihnen  in  der  ersten  Zeit  durch  Ermäßigung  von  Schiffahrtsabgaben
die  Möglichkeit  erleichtert,  das  Geschäft  in  wichtigen  neu  aufgenommenen ­
  Artikeln  nach  Bremen  zu  ziehen.  Sobald  der  Betrieb
            
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