fullscreen: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

1901 rund 193 000 Mk. gezahlt, 
1905 „ 636000 „ und 
1910 „ 1535 000 „ 
Schließlich kommt noch eine letzte Art der Versicherungcleistungen 
in Betracht, die Jnvalidenhauspslege. Sie bemüht sich, der hilf 
losen Lage, in der sich alte und kränkliche Rentenempfänger trotz der 
Renten oft befinden, zu steuern, indem diesen Leuten an Stelle der (ab 
zutretenden) Rente eine angemessene Naturalverpflegung gegeben wird. 
Die Unterbringung der Pfleglinge erfolgt zum Teil in eigenen Jnvaliden- 
heimen der Versicherungsanstalten, zum Teil in anderen geeigneten An 
stalten (wie kleinen Krankenhäusern auf dem Lande) oder auch in Familien 
pflege. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Versicherungsträger in 
neuester Zeit der Unterbringung vorgeschrittener Lungenkranker in der 
artigen Heimen, um die schwere Ansteckungsgefahr, die gerade von diesen 
Personen ausgeht, zu beseitigen. Da die Kosten dieser Jnvalidenhaus- 
pflege durch die ersparten Renten bei weitem nicht gedeckt zu werden 
Pflegen, so haben die Versicherungsträger trotz des relativ noch geringen 
Umfanges dieser Tätigkeit (1910 waren 3410 Personen in Jnvaliden- 
häusern und dergleichen untergebracht) nicht unbeträchtliche Zuschüsse zu 
leisten. 1910 beliefen sie sich auf 771 000 Mk., insgesamt aber von 1900 
bis 1910 auf rund 3,7 Millionen. — 
Die gesamten Versicherungsleistungen der Jnvaliden- 
genannt) direkt an die Familie der Erkrankten gezahlt worden sind. Von 
den Gesamtkosten des Jahres 1910 sind 5,8 Millionen von Kranken 
kassen und anderen Ersatzpflichtigen wieder erstattet worden. 
Hand in Hand mit dem Heilverfahren pflegen aber noch weitere, 
sogenannte „außerordentliche Leistungen" zu gehen, die mit Zu 
stimmung des Bundesrates im wirtschaftlichen Interesse der Versicherten 
oder Rentenempfänger aufgewendet werden können, wenn Versicherungs 
anstalten sich in günstiger Vermögenslage befinden. Solche außerordent 
liche Leistungen werden von fast allen Anstalten gegeben, um den An 
gehörigen der in Heilbehandlung genommenen Versicherten eine höhere 
Barunterstützung, als gesetzlich vorgeschrieben, zu gewähren. Man er 
leichtert den Erkrankten den Entschluß, für längere Zeit in Heilstätten 
zu gehen, wenn sie ihre Angehörigen genügend versorgt wissen, und sichert 
der Kur damit in der Regel auch einen günstigeren Erfolg. Die Höhe 
der bisher gezahlten außerordentlichen Leistungen beläuft sich auf 
6,6 Mill. Mk.; die Jahressummen zeigen ein rasches Steigen: es wurden
	        
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