haben wir den Maßstab anzulegen, sondern den gemeinsamen Willen
der Regierungsmehrheit haben wir zu würdigen. Die Proportionalisten
sind der irrigen Meinung, daß die Repräsentanz durch die Wahlen be
stimmt werde: eine individualistische Ansicht; wohingegen erst die
Taten der Abgeordneten von der Vertretung Zeugnis ablegen: die so
zialistische Betrachtungsweise. Die Regierung oder die Opposition zu
stärken, ist das Höchste, wenn auch nicht alles, was die Wähler durch
ihr Votum für einen Kandidaten tun können. Bei dieser Aufgabe harrt
auch für die nach der Verhältniswahl gewählten Vertreter der Minori
täten die Verantwortung, es sei denn, daß eine Partei die absolute Mehr
heit im Parlamente bildete, was unter solchem System kaum zu erwarten
wäre. Eine Majorität muß stets für Arbeitszwecke geschaffen werden,
sie muß dauerhaft sein, wenn sie eine konsequente Politik verwirklichen
will. Nur braucht sie nicht der Anzahl ihrer Wähler mathematisch
genau proportioniert zu sein. Sehr viel kann noch für die Ansicht vor
getragen werden, daß sich eine Regierung auf eine Parlamentsmehrheit
stützen sollte, die das Zahlenverhältnis ihrer Wähler überstiege, da die
Regierung von allen Sektionen, aus denen sie nicht zusammengesetzt
wird, unabhängig sein muß. Das ist die Bedingung vollständiger Ver
antwortlichkeit.
Allerdings soll diese Regierungsmajorität auch die Mehrheit draußen
im Lande darstellen, aber wie ich bereits gezeigt habe, braucht dies
unter dem Proportionalwahlsystem nicht einzutreten. Eine aus unab-
hängigen Abgeordneten und Gruppen gebildete parlamentarische Mehr
heit, von der die Regierung abhängt, braucht keine Majorität von
Wählern zu vertreten. Unter dem jetzigen System mögen Scharen von
Wählern gezwungen werden, für Programme in Bausch und Bogen zu
stimmen, obgleich sie Teile von ihnen nicht akzeptieren, und möglich
wäre es, daß sich die Majorität der Abgeordneten durch ein seltenes
Spiel des Zufalls mit der Mehrheit der Wähler nicht decke. Unter der
Proportionalvertretung können die wahlberechtigten Bürger gezwun
gen werden, eine Regierung zu akzeptieren, die zu bilden ihre Abgeord
neten kein Mandat erhalten hätten, und eine Politik der Gesetzgebung
hinzunehmen, der sie stets ihre Sanktion verweigert hätten. Doch hier
von ganz abgesehen, müßte eine nach diesem System konstituierte
Regierung an allen Schwächen einer mechanischen Zusammenfügung
kranken, wie sie den kontinentalen Blocks anhaften. Ein partikularisti-
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