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muß. Gewiß kann es Zeiten geben, wo eine bedeutende Persönlichkeit,
wie z. B. Friedrich der Große, dem Volke ihren eigenen Willen aufzwingt
und eigenmächtig ihre Handlungen bestimmt, aber dann
nickt das Volk geduldig Beifall. Denn entweder richtet sich die verfolgte
Politik nicht wirklich gegen seine eigenen Wünsche oder sie
ist die Handlungsweise einer anerkannten Gewalt, eine Betätigung,
die in einem von dem Volke gutgeheißenen allgemeinen Regierungssystem
zur Einzelerscheinung wird. Haben sich die Völker erst einmal
häuslich eingerichtet, so tritt die Berufung auf die Gewalt, die
stets im Hintergrund lauert, nur selten in den Vordergrund des öffentlichen
Lebens.
Diese öffentliche Meinung, auf die sich jede Regierung gründet,
erhält immer mehr die unmittelbare Verantwortung für die Regierungshandlungen.
Den sich fügenden Klassen bringt die durch
Handel und Industrie erzeugte Reichtumsanhäufung die wirtschaftliche
Macht, eine politische Machtstellung aber erringen sie, weil sie
in Kriegszeiten zur Landesverteidigung aufgerufen werden müssen
oder weil sie sich bei inneren Konflikten zwischen König, Kirche
und Adel für die eine oder andere der streitenden Parteien zu erklären
haben. Dies aber setzt sie in den Stand, sich den Wert ihrer
Nützlichkeit mit der Münze politischer Freiheiten bezahlen zu lassen.
Die Geschichte der politischen Freiheit berichtet über die Wege, die
die Gemeinschaften einschlugen, als sie aus einem Stadium, in dem
sie einem Regierungssystem gemeinhin zustimmten, ohne für die Politik
der höchsten Staatsautorität verantwortlich zu sein, in jenen Zustand
gelangten, in dem die öffentliche Meinung das allgemeine
System nicht allein akzeptiert, sondern sich seiner bedient und so zur
handelnden obersten Gewalt wird. Die öffentliche Meinung des Untertanen
verwandelt sich in die des Staatsbürgers, der Staat wird demokratisch.
Pläne werden ersonnen undangenommen—wie: Finanzhoheit
des britischen Hauses der Gemeinen —, durch die alle im Staate formell
von der öffentlichen Meinung unabhängigen Gewalten in ihrer wirklichen
Macht beschränkt werden. Die öffentliche Meinung, die anfangs
die Herrscher in der Ausübung ihrer Regierungsrechte begrenzt,
ergreift die Initiative in der Gesetzgebung, und dies ist von wesentlicher
Bedeutung. Teilnehmen muß das Volk an der Leitung der Politik,
nicht aber die Wirkungen der staatlichen Maßnahmen einfach