Full text : Sozialismus und Regierung

14

muß.  Gewiß  kann  es  Zeiten  geben,  wo  eine  bedeutende  Persönlichkeit,
wie  z.  B.  Friedrich  der  Große,  dem  Volke  ihren  eigenen  Willen  aufzwingt ­
  und  eigenmächtig  ihre  Handlungen  bestimmt,  aber  dann
nickt  das  Volk  geduldig  Beifall.  Denn  entweder  richtet  sich  die  verfolgte ­
  Politik  nicht  wirklich  gegen  seine  eigenen  Wünsche  oder  sie
ist  die  Handlungsweise  einer  anerkannten  Gewalt,  eine  Betätigung,
die  in  einem  von  dem  Volke  gutgeheißenen  allgemeinen  Regierungssystem ­
  zur  Einzelerscheinung  wird.  Haben  sich  die  Völker  erst  einmal ­
  häuslich  eingerichtet,  so  tritt  die  Berufung  auf  die  Gewalt,  die
stets  im  Hintergrund  lauert,  nur  selten  in  den  Vordergrund  des  öffentlichen ­
  Lebens.
Diese  öffentliche  Meinung,  auf  die  sich  jede  Regierung  gründet,
erhält  immer  mehr  die  unmittelbare  Verantwortung  für  die  Regierungshandlungen. ­
  Den  sich  fügenden  Klassen  bringt  die  durch
Handel  und  Industrie  erzeugte  Reichtumsanhäufung  die  wirtschaftliche ­
  Macht,  eine  politische  Machtstellung  aber  erringen  sie,  weil  sie
in  Kriegszeiten  zur  Landesverteidigung  aufgerufen  werden  müssen
oder  weil  sie  sich  bei  inneren  Konflikten  zwischen  König,  Kirche
und  Adel  für  die  eine  oder  andere  der  streitenden  Parteien  zu  erklären ­
  haben.  Dies  aber  setzt  sie  in  den  Stand,  sich  den  Wert  ihrer
Nützlichkeit  mit  der  Münze  politischer  Freiheiten  bezahlen  zu  lassen.
Die  Geschichte  der  politischen  Freiheit  berichtet  über  die  Wege,  die
die  Gemeinschaften  einschlugen,  als  sie  aus  einem  Stadium,  in  dem
sie  einem  Regierungssystem  gemeinhin  zustimmten,  ohne  für  die  Politik ­
  der  höchsten  Staatsautorität  verantwortlich  zu  sein,  in  jenen  Zustand ­
  gelangten,  in  dem  die  öffentliche  Meinung  das  allgemeine
System  nicht  allein  akzeptiert,  sondern  sich  seiner  bedient  und  so  zur
handelnden  obersten  Gewalt  wird.  Die  öffentliche  Meinung  des  Untertanen ­
  verwandelt  sich  in  die  des  Staatsbürgers,  der  Staat  wird  demokratisch. ­
  Pläne  werden  ersonnen  undangenommen—wie:  Finanzhoheit
des  britischen  Hauses  der  Gemeinen  —,  durch  die  alle  im  Staate  formell
von  der  öffentlichen  Meinung  unabhängigen  Gewalten  in  ihrer  wirklichen ­
  Macht  beschränkt  werden.  Die  öffentliche  Meinung,  die  anfangs ­
  die  Herrscher  in  der  Ausübung  ihrer  Regierungsrechte  begrenzt,
ergreift  die  Initiative  in  der  Gesetzgebung,  und  dies  ist  von  wesentlicher ­
  Bedeutung.  Teilnehmen  muß  das  Volk  an  der  Leitung  der  Politik, ­
  nicht  aber  die  Wirkungen  der  staatlichen  Maßnahmen  einfach
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.