nisse aber die deutliche Kennzeichnung „Tonwaschmittel“
tragen. Von einem näheren Eingehen
auf diesen Gegenstand kann abgesehen
werden, weil alle vorgenannten Kriegserzeugnisse
mit Eintritt normaler Verhältnisse zweifellos
wieder verschwinden und den altbekannten
W. aus Seife, Soda, Borax usw. den Platz
räumen werden.
Wasser. Obwohl einer der unentbehrlichsten
Stoffe für Industrie und Haushalt und meist
als freies, gemeinsames Besitztum aller Menschen
angesehen, bildet das W. doch vielfach
auch einen wichtigen Gegenstand des Handels
und ist daher an dieser Stelle einer kurzen Besprechung
zu unterziehen. Chemisch reines W.,
HpO, d. h. eine Verbindung von einem Gewichtsteil
Wasserstoff und acht Gewichtsteilen
Sauerstoff, die durch Elektrolyse und Reduktion
in ihre Einzelbestandteile zerlegt wird, findet
sich in der Natur nicht vor, sondern kann
nur auf chemischem Wege, u. a. durch Verbrennen
von Wasserstoff in Sauerstoff, hergestellt
werden; fabrikmäßig erzeugt man es
durch Destillation des natürlich vorkommenden
Wassers. Von letzterem stellt das Regen- und
Schneewasser die reinste Form dar, weil es
nur etwa 3 Vol.-o/o fremder, gasförmiger Bestandteile
(Sauerstoff, Stickstoff, Kohlensäure)
aus der Atmosphäre aufgenommen hat. Flußund
Quellwasser enthält wechselnde Mengen
von Mineralstoffen, hauptsächlich Kalk- und
Magnesiasalze, die es auf seinem Wege durch
die Bodenschichten aufgelöst hat. Wässer mit
hohem Gehalte an diesen Stoffen, sog. harte
W'., sind für viele Zwecke der Technik weniger
geeignet als weiche W. Die Mineralwässer,
die sich durch große Mengen gelöster fester
und gasförmiger Beimengungen auszeichnen,
sind in einem besonderen Aufsatze besprochen.
Das reine W. ist in allen drei Aggregatzuständen,
als Dampf, flüssiges W. und Eis oder
Schnee bekannt. In flüssigem Zustande ist es
in dünneren Schichten farblos, in dickeren hingegen
blau. Seine größte Dichte hat es bei
-)-4 0 und dehnt sich sowohl beim Erwärmen
wie beim Abkühlen aus. Das Gewicht eines
Kubikzentimeters Wasser bei —j— 4 0 wird als 1 g
bezeichnet. Als Plandelsware kommen nur Trinkwasser
und destilliertes W. in Frage. 1. Trinkwasser.
Die Beschaffung einwandfreien Trinkwassers
gehört zu den wichtigsten Aufgaben
der Gesundheitsbehörden, und zwar hauptsächlich
der Gemeindeverwaltungen. Als grundlegende
Anforderungen an ein gutes Trinkwasser
können folgende angeführt werden: W. soll
klar, farblos und geruchlos sein und keinen
fremdartigen Beigeschmack besitzen. Die Temperatur
muß für unsere Verhältnisse etwa der
mittleren Jahrestemperatur entsprechen, möglichst
beständig sein und möglichst unter 12 0
liegen. Das Wasser darf innerhalb 24 Stunden
keinen nennenswerten Bodensatz liefern, auch
ist im Hinblick auf die meisten Verwendungszwecke
eine zu hohe klärte unerwünscht. Die
wichtigste Forderung ist aber, daß es nicht
durch Zuflüsse menschlicher oder tierischer Abfallstoffe
verunreinigt wird und möglichst wenig
Bakterien enthält. Der letzten Voraussetzung
entspricht ohne weiteres fast nur das Grundwasser,
das neuerdings von den meisten Gemeinden
zur Wasserversorgung herangezogen
wird. Reines Grundwasser aus nicht verunreinigten
Bodenschichten enthält bei tadelloser
Anlage im allgemeinen weniger als 50 Keime
in 1 ccm und ist vielfach sogar völlig keimfrei.
Das von einigen Großstädten herangezogene
Oberflächenwasser aus Flüssen und Talsperren
muß durch Filtrationsanlagen vorerst keimfrei
gemacht werden. In beiden Fällen ist bei eisenhaltigem
W. eine Entfernung des Eisens durch
Lüftungsanlagen erforderlich. Zur völligen Klärung
des W., die für gewisse pharmazeutische
und technische Zwecke (Herstellung photographischer
Trockenplatten) unentbehrlich ist,
bedient man sich besonderer Filtrierapparate
nach Berkefeld (mit Infusorienerde), oder der
mit feinen Asbestnädelchen (Mikrolithen) gefüllten
Beyerschen Mikromembranfilter,
oder der aus unglasiertem Porzellan hergestellten
Chamberlandschen Filterkerzen und
anderer Einrichtungen. Im Hinblick auf die
bleilösenden Eigenschaften vieler Wässer sind
Leitungsröhren aus Blei in vermeiden. Aus der
Tatsache, daß Trinkwasser ein Gegenstand des
Handels und ein Nahrungsmittel ist, folgt in
Übereinstimmung mit dem aufsehenerregenden
Urteil des Landgerichts in Gelsenkirchen, daß
ein Zusatz von unfiltriertem Flußwasser eine
strafbare Verfälschung darstellt. 2. Destilliertes
W. (lat. Aqua destillata. Aqua stillatitia,
frz. Eau distillöe, engl. Destilled water) muß
von den gewöhnlichen Verunreinigungen des
Trinkwassers, Salzen und Gasen, praktisch frei
sein. Zu seiner Herstellung versetzt man
das W. zur Bindung von Ammoniak mit etwas
Alaun und destilliert, indem man die entstehenden
Dämpfe zunächst xo Minuten lang,
ohne zu kühlen, entweichen läßt. Nach Anstellung
des Kühlwassers prüft man das Destillat
so lange mit Silbernitrat, bis es völlig chlorfrei
ist, und fängt erst dann auf. Um das spätere
Abspalten von Salzsäure aus etwa vorhandenem
Magnesiumchlorid zu verhindern, ist es zweckmäßig,
etwas Natriumphosphat in die Destillierblase
zu schütten. Zur Beseitigung eines anhaftenden
Geruchs filtriert man schließlich über
Holzkohle. Reines destilliertes W. muß ohne
Rückstand verdampfen. Es darf mit Neßlers
Reagens keine Gelbfärbung (Ammoniak), mit
Silbernitrat kein Opaleszenz (Chlor) und mit
Kalkwasser keine Trübung zeigen (Kohlensäure).
Beim Erhitzen von 100 ccm W. mit
x ccm Schwefelsäure und 0,3 ccm Kaliumpermanganatlösung
(1:1000) muß die rote Farbe
bestehen bleiben, da sonst zuviel organische
Stoffe vorhanden sind. Das destillierte W. wird
in großen Glasballonen verschickt und muß gut
verschlossen und, vor Sonnenlicht geschützt, kühl
aufbewahrt werden. Es findet in der Chemie
und Pharmazie ausgedehnte Anwendung als
Lösungsmittel.
Wasserfenchel (Roßfenchel, Pferdefenchel,
Pferdekümmel, lat. Fructus phellandrii
seu foeniculi aquatici, frz. Fruits de phellandrie,
engl. Water fennel seeds), die getrockneten
Früchte einer in Sümpfen und Gräben wachsenden
Umbellifere, Oenanthe Phellandrium,
besteht aus länglichen, nach obenhin
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