Weinähnliche Getränke
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Weinsäure
die meisten österreichischen und ungarischen
Landweine gehören, enthalten meist weniger
als 0,1 °/o Zucker. Zuckerarm nennt man W,
mit weniger, zuckerreich solchen mit mehr
als 0,50/0 Zucker. Süßweine, deren Herstellung
unter „Tokaier" näher beschrieben ist, besitzen
deutlich süßen Geschmack, Südweine
(s. Xeres, Portwein usvv.) gleichzeitig hohen
Alkoholgehalt. Ausbruch- oder Sektweine
werden aus geschrumpften, edelfaulen Beeren
hergestellt. (S. Tokaier.) Schaumweine (s.d.)
sind reich an Kohlensäure. — Die deutschen
VV. umfassen die Rheinweine, völlig vergorene,
bukettreiche Weißweine, als deren
edelste Sorten Johannisberger, Steinberger, Rüdesheimer
u. a. gelten. Unter den Frankenweinen
nimmt der Würzburger Steinwein,
unter den Pfälzer- und Haardtweinen die
Wormser Liebfrauenmilch den ersten Rang ein.
Die Moselweine, sehr beliebte leichtere und
säuerliche Weine, umfassen von bekannteren
Sorten den Brauneberger, Zeltinger und Pisporter.
Geringere Bedeutung haben die Nahe-,
Ahr- und Neckar weine, die Elsässer und die
norddeutschen W. Zu den meist völlig vergorenen
österreichischen W.gehören die vorzüglichen
niederösterreichischen Sorten, weißer
Klosterneuburger, Mödlinger und roter Vöslauer,
ferner mährische, böhmische und tiroler
W. Ungarn ist berühmt wegen seiner süßen
W. (s. Tokaier). Frankreich liefert die vortrefflichen
roten und weißen Bordeauxweine,
rote und weiße Burgunder und Muskateller.
Die spanischen und portugiesischen Dessertweine
: Xeres, Malaga, Portwein, Madeira
sind unter ihrem eigenen Namen besprochen.
Aus Italien und Griechenland werden hauptsächlich
süße W.; Lacrymae Christi, Marsala,
Samos ausgeführt. In neuerer Zeit scheinen
auch W. aus dem Kaplande, Kalifornien und
Australien Bedeutung zu erlangen. Das Hauptweinland
ist Frankreich, das im Jahre durchschnittlich
50 Millionen Hektoliter, und zwar
40 hl auf den Hektar, erzeugt. Demgegenüber
stellt sich der Ertrag in Deutschland nur auf
2—2 1 / 2 Millionen Hektoliter, das sind 13,6 hl für
den Hektar. Von der stark ansteigenden Weineinfuhr,
die im Jahre 1912 auf i 1 / 2 Millionen
Hektoliter geschätzt wurde, entfiel früher die
Hauptmenge auf Frankreich, während seit 1911
Spanien an die erste Stelle; getreten ist.
Weinähnliche Getränke im Sinne von § 10 des
Weingesetzes vom 7. April 1909 nennt man alle
alkoholischen Getränke, die, ohne Wein Vortäuschen
zu sollen, einen Ersatz für Wein
bieten und aus Fruchtsäften, Pflanzensäften oder
Malzauszügen hergestellt worden sind. Zu ihnen
gehören also in erster Linie die Obst- und
Beerenweine (s. d.), die Malzweine (s.Maltonweine)
und Rhabarberwein, hingegen
nicht Reiswein, alkoholfreie Getränke und alkoholreiche
Ersatzmittel für Branntwein. Aus
Traubensaft oder Rosinenauszügen dürfen W.
nicht hergestellt werden. Verboten ist die Verwendung
der in § 10 aufgeführten Stoffe, wie
Alaun, Konservierungsmittel, unreiner Stärkezucker,
Farbstoffe usw., bezüglich deren man
das Gesetz selbst einsehen möge. Die Bezeichnung
darf das Wort Wein nur dann enthalten,
wenn gleichzeitig der Ausgangsstoff angegeben
wird, z. B. Apfelwein, nicht aber Gelbwein.
Weinbeeröl (Kognaköi, Önanthäther, lat.
Aether oenanthicus, Oleum vitis viniferae, frz.
Ether oenanthique, engl. Oenanthic ether) wird
aus abgepreßter Weinhefe (Drusen, Geläger)
hergestellt, indem man diese mit Wasser zu
einem Brei anrührt und der Destillation im
Wasserdampfstrome unterwirft. Das übergegangene
Öl wird nochmals rektifiziert und bildet
nun eine farblose oder gelbliche, bisweilen
durch Kupfergehalt auch grüne Flüssigkeit von
starkem und betäubendem Weingeruch. Es verleiht
Spiritus in stärkster Verdünnung den Geruch
und Geschmack des Kognaks, zu dessen
Nachmachung es Verwendung findet. Da aus
5000 kg Weinhefe nur 2—3 kg W. erhalten werden,
ist es sehr teuer und wird bisweilen durch
sog. künstliches W. ersetzt. Der gebräuchlichste
Rohstoff zur Darstellung des letzteren
ist das Kokosfett, das nach dem Verseifen beim
Destillieren mit Schwefelsäure und Alkohol eine
nach W. riechende Flüssigkeit liefert. Außerdem
wird der durch Oxydation von Rautenöl
dargestellte Pelargonsäureäth y lester als
Kognakessenz benutzt.
Weinhaltige Getränke sind solche Getränke,
die Wein enthalten, ohne Unterschied, ob diese
Tatsache in der Benennung hervorgehoben wird
oder nicht, also z. B. aromatisierte oder Gewürzweine,
Maitrank, Wermutwein,
Punschessenzen, Arzneiweine usw. Die zu
ihrer Herstellung benutzten Weine müssen den
Vorschriften des Weingesetzes entsprechen,
auch dürfen sie, wenn ihre Bezeichnung die
Verwendung von Wein andeutet, die im § 10
verbotenen Stoffe nicht enthalten. Die übrigen
Anforderungen sind in besonderen Aufsätzen
besprochen.
Weinsäure (Weinsteinsäure,Razemsäure,
Tartersäure, lat. Acidum tartaricum, frz.
Acide tartrique, engl. Tartaric Acid). Obgleich
diese organische Säure zu den verbreitetsten
Säuren des Pflanzenreichs gehört und sich
in vielen Früchten und Blättern teils frei, teils
an Kalk oder Kali gebunden vorfindet, so wird
sie doch nur aus dem Weinstein im großen abgeschieden,
da man sie aus diesem nicht allein
in größter Ausbeute, sondern wegen der Abwesenheit
anderer organischer Säuren auch am
leichtesten rein erhält. Zu ihrer Gewinnung erhitzt
man den Weinstein mit Wasser, neutralisiert
mit Kreide, fügt Chlorkalzium hinzu und
zersetzt den abfiltrierten weinsauren Kalk durch
eine genau hinreichende Menge Schwefelsäure.
Die Lösung der freigewordenen W. wird von
dem gleichzeitig entstandenen Gips getrennt,
zur Kristallisation verdampft und durch mehrmaliges
Umkristallisieren gereinigt. Je nachdem
größeren oder geringeren Grade der Reinigung
unterscheidet man im Handel roheW. für technischen
Gebrauch und reine W. (lat. Acidum
tartaricum purum) für inneren Gebrauch, namentlich,
für medizinische Zwecke. Letztere Sorte
muß frei von der der Rohware häufig noch anhängenden
Schwefelsäure und von Blei sein,
das von den Eindampf- und Kristallisationspfannen
stammt. Reine W„ C 3 H2(OH) 2 (COOH)2.