fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites Buch. Die Gegner. 
zu können, daß er vom Gesichtspunkt der Menschlichkeit ans 
besser entlohnt werden müsse, aber keineswegs will er damit sagen, 
daß die Aneignung eines Teiles des gesellschaftlichen Erzeugnisses 
durch den Grundbesitzer oder Kapitalisten an und für sich ungerecht 
sei 1 ). Sein Standpunkt ist nicht von dem verschieden, auf den sich 
späterhin die deutschen Staatssozialisten stellen werden, um ihre 
soziale Politik zu rechtfertigen. 
Wenn aber die Kritik Sismondi’s nicht zum Sozialismus führt, 
so erschüttert sie doch in ganz besonderer Weise den Liberalismus. 
Sie weist nämlich schlagend die Fehlerhaftigkeit des von den Physio- 
kraten aufgestellten Theorems nach, um dessen Beweis sich auch 
Smith bemüht hatte: die natürliche Übereinstimmung des persön 
lichen Interesses mit dem der Allgemeinheit. Es ist wahr, daß, als 
Smith diese Behauptung aufstellte, er fast ausschließlich an die Pro 
duktion dachte, und es ist gerade das Verdienst Sismondi’s, ihre 
Tragweite mit Hinsicht auf die Güterverteilung untersucht zu haben. 
Sismondi wird durch die Untersuchung der Tatsachen dazu gezwungen, 
gerade die Grundlage des wirtschaftlichen Liberalismus zu bestreiten. 
Eigentümlicherweise ist er selbst darüber erstaunt. A priori erscheint 
ihm die Theorie von der Übereinstimmung des persönlichen mit dem 
allgemeinen Interesse richtig. Beruht sie doch auf dem doppelten 
Gedankengang: „daß ein jeder sein persönliches Interesse besser ver 
steht, als es eine unwissende und unaufmerksame Regierung verstehen 
kann, und daß das Interesse eines jeden das Interesse aller bildet.“ 
„Nun ist sowohl das eine wie das andere Axiom richtig 2 ).“ Woher 
kommt es dann, daß die Tatsachen dieser Schlußfolgerung entgegen 
laufen ? 
Hier berühren wir den Mittelpunkt der Gedanken Sismondi’s, den 
Punkt, wo er den Bereich der reinen Ökonomik, in deren Grenzen 
sich die Klassiker gehalten hatten, verläßt und zu etwas Neuem über 
geht: nämlich zu der Verteilung des Eigentums. Sismondi findet in 
einer sozialen Ursache, nämlich in der ungleichmäßigen Verteilung des 
Eigentums unter den Menschen, und in der ungleichen Macht, die 
sich daraus für die Kontrahenten ergibt, die Erklärung des Wider- 
*) „Der Arme erwirbt durch seine Arbeit und durch seine Achtung für das 
Eigentum anderer ein Anrecht auf eine Wohnung und auf reinliche und gesunde 
Kleidung, auf eine ausreichende Nahrung, die genügend mannigfaltig ist, um seine 
Kräfte und seine Gesundheit zu erhalten, usw. Erst wenn all dieses dem Armen 
aus der Erucht seiner Arbeit gesichert ist, beginnt das Recht des Reichen. Nur das 
Überflüssige, nachdem das Leben aller sichergestellt ist, bildet das Ein 
kommen des Reichen“ (Etudes sur l’Economie politique, I, S. 273). Hier ist 
klar ersichtlich, in welchem Sinne Sismondi von Beraubung spricht. 
-) Nouv. Princ., I, S. 407, vgl. auch S. 200-201.
	        
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