Full text: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

üble Nachrede hinter dem Rücken seiner ftmtsgenoffen ober öer 
Gesellen über ihren Meister, sowie über das ehrbare Zimmerhand- 
werk waren bei Strafe verboten. Seschwerden über die Genossen 
hatten die Meister in der flmtsverfammlung, wenn Sie stille Um 
frage vor offener Labe gestellt wuröe, vorzutragen. Wer diesem 
keineIolge leistete und später öarüber sprach, war ebenfalls strafbar, 
fluch die Gesellen hatten ihre Seschwerden gegen Sie flmtsmeister 
dem Mermann vorzutragen. 
Ein wesentliches Recht des flmtes bestand darin, daß bestimmte 
Arbeiten nur von ihm allein verfertigt werden dursten. In dieser 
Seziehung bestanden von Anfang an zwischen dem Zimmer- und 
dem Tischleramt Streitigkeiten in der Segrenzung ihrer Amts- 
befugniffe. Dieser Streit wurde 167$ durch einen vergleich der 
beiden Ämter geregelt. So heißt es darin u. a.: „Ein neues 
Haus gehört den Aimmerleuten zu zimmern. Große und auch 
weggemachten Zargen in den Kellern verfertigen die Aimmerleute. 
Die Aargen an den Zensterluchten oder was sonst angebracht und 
gehobelt wird, verfertigen die Tischler. Zerner verfertigen diese: 
Wendel-Treppen, Fenster, pöste, Rahmen, Loßhölzer, Wafferleisten, 
eingefaßte und an beiden Seiten gehobelte Türen usw." Dieser 
Vergleich scheint von Seiten des Zimmeramtes nie richtig inne 
gehalten zu sein, bis schließlich 1$23 dieser Streit wieder zum 
Durchbruch kam. Der Amtsmeister Flieüner lieferte in den Neubau 
des Suchdruckers Friedrichs u. a. eine neue Treppe, sowie mehrere 
große Schränke, Auf Setreiben des Tischleramts mußte Zlieüner 
diese Arbeiten einstellen. Nach vielen Verhandlungen wurde in 
einem Regulativ dem Tischleramte öer Treppenbau allein zuer 
kannt. Fliedner nahm 1$24 den Prozeß in dieser Angelegenheit 
wieder auf, mit der Angabe, daß der letzte vergleich ohne seinen 
willen zu stände gekommen sei, wurde aber mit seiner Klage ab 
gewiesen. Dem Sauherrn wurde aber von jetzt ab gestattet, im Fall 
er den Treppenbau einem Zimmermeister zu übertragen gedachte, die 
Genehmigung hierzu beim Magistrat nachzusuchen. 
Eifersüchtig wurden von dem Amt Eingriffe Unberufener in seine 
Amtsgerechtigkeit überwacht und verhütet. Wer flch unterstand, 
neue Zimmerarbeiten zu übernehmen, ohne öem Amt anzugehören, 
wuröe verächtlich als Pfuscher oder Sönhase angesehen, wurden
	        
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