Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

r  W

Vie  Gesellenschast  -er  Zimmerleute
I  H  bildete  keine  selbständige  Zunft,  sondern  nur  eine  besondere
Abteilung  des  Amtes  der  Hauszimmerleute  und  war  von
diesem  abhängig.  Das  Amt  bestimmte  aus  seiner  Mitte  einen
Ladenmeister,  welcher  die  Huartalsversammlungen  -er  Gesellen,
deren  Lade  und  Kastenwesen  beaufstchtigte  und  darauf  achtete,
daß  über  die  althergebrachten  Gewohnheiten  nicht  hinausgegangen
wurde.  In  solchen  Zollen  erhob  er  Einspruch.  Der  Ladenmeister
vermittelte  ferner  den  Verkehr  zwischen  -er  Meister-  und  Gesellenkorporation; ­
  von  einer  direkten  Vertretung  der  Gesellen  in  den
Amtsversammlungen  ist  jedoch  nirgends  die  Rede.
Aus  ihrer  Mitte  erwählten  die  Gesellen  alljährlich  Fastnacht
einen  Alt-  und  einen  Junggesellen.  In  den  Versammlungen  führte
der  Altgeselle  den  Vorsitz.  Dem  Morgensprachsherrn  unterstanden
öle  Gesellen  unmittelbar;  den  Verkehr  mit  ihm  besorgten  der  Ladenmeister
  und  der  Altgeselle,  die  sich  ihm  nach  ihrer  Wahl  vorzustellen
hatten.  Streitigkeiten,  welche  in  der  Gesellenversammlung  nicht
geschlichtet  wurden,  mußten  den  Alterleuten  unterbreitet  werden,
war  auch  hier  keine  Einigung  möglich,  so  entschied  der  Morgensprachsherr. ­

Die  Korporation  der  Zimmergesellen  bestand  aus  einheimischen
und  au»  fremden  Zimmergesellen.  Einheimisch  wurde  niemand
schon  durch  die  Geburt  allein  und  ebensowenig  dadurch,  daß  er
vielleicht  hier  das  Zimmerhandwerk  erlernte.  Das  Necht  der  Einheimischen ­
  wurde  durch  Amtshandlungen  erworben  und  von  der
Korporation  der  Meister  in  jedem  Einzelfalle  vergeben  resp.  bestätigt. ­
  Auswärts  geborene  und  als  Zimmergesellen  nach  hier  gekommene ­
  Zremde  wurden  ebenso  gut  einheimisch  wie  hier  geborene
Zimmergesellen  und  solche,  die  hier  gelernt  hatten.  Hatte  ein  Lehrling ­
  seine  Zeit  überstanden,  dann  wurde  er  zunächst  unter  die
fremden  geschrieben.  Er  konnte  bei  seinem  Lehrmeister  noch  vier
Wochen  lspäter  ein  Jahr)  beschäftigt  werden,  mußte  dann  aber  in
die  Zremde  gehen.  Waren  feine  zwei  lspäter  drei)  Wanderjahre
verstoßen,  dann  kam  er  nicht  etwa  als  Stader  Einheimischer,  sondern ­
  immer  nur  als  Zremder  zurück.  Hielt  er  jene  wanderjahre
nicht  aus,  dann  konnte  er  ebensowenig  einheimisch  werden  wie  ein

I

17
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.