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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
17. DIE ANZEIGE AUF DEM GASTGEWERB-LICHEN
ARBEITSMARKT
A. DIE STELLENANGEBOTS-ANZEIGE
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, daß der
Hotelbesitzer und Gastwirt seinen Stellenangebots-Anzeigen
nicht nur ein wirkungsvolles Äußere gibt, sondern daß er sie
auch darüber hinaus als Reklame für das eigene Geschäft auswertet.
Leider werden aber diese Anzeigen recht häufig mit
bedauerlicher Gleichgültigkeit behandelt. Schon dieser eine
Grund genügt, um der Stellenangebots-Anzeige einmal eine
nachdenkliche Betrachtung zu widmen. Aber auch ihr Gegenstück,
die Stellengesuchs-Anzeige, Jäßt bezüglich textlicher und
namentlich auch technischer Ausführung recht viel zu wünschen
übrig. Sie soll deshalb in den Rahmen dieser kleinen
Studie mit einbezogen werden. Vorausschicken will ich ein paar
Worte über die. Chiffre-Anzeige, der man sowohl bei den
Stellenangeboten als auch Gesuchen häufig begegnet. Über sie
werden schon seit langem lebhafte Klagen geführt. Es wurde
sogar schon ihr gesetzliches Verbot gefordert. Ich will nicht für
und nicht gegen diese Verbotsforderung Stellung nehmen,
sondern ganz unpartelisch nur die Gründe aufzählen, die
seitens der Hauptinteressenten dagegen geltend gemacht
wurden:
1. Das Verbot der Chiffre-Anzeigen bedeute eine außerordentliche
Erschwerung für jede Neubegründung, Erweiterung
oder Umstellung industrieller oder kaufmännischer Unternehmungen.
2. Das Verbot der Chiffre-Anzeigen verhindere den Arbeitgeber,
leistungsfähigere Kräfte seinem Betriebe zuzuführen.
3. Das Verbot der Chiffre-Anzeigen versperre dem strebsamen
Arbeitnehmer den Aufstieg.
Fs erscheint fast überflüssig, daran zu erinnern, daß gerade