Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

kriegerische  Jahre  usw.  Wir  erwähnen  noch  die  jedenfalls  ganz
originelle  Auffassung  des  französischen  Finanzministers  Rouvier,
der  in  einer  Rede  sagt:  er  kenne  keinen  anderen  Unterschied
zwischen  ordentlichen  und  außerordentlichen  Ausgaben,  als  daß
ordentliche  Ausgaben  diejenigen  sind,  die  die  Budgetkommission
ordentliche  nennt,  außerordentliche  diejenigen,  die  diese  Kommission
außerordentliche  nennt!
In  neuerer  Zeit  wird  mit  Rücksicht  auf  die  Bedeckungsfrage
bei  den  außerordentlichen  Ausgaben  noch  die  Unterscheidung  gemacht ­
  nach  außerordentlich  ordentlichen  und  außerordentlich  außerordentlichen ­
  Ausgaben.  Es  hat  sich  nämlich  bei  gewissen  außerordentlichen ­
  Ausgaben  —  Flotte  —  zweckmäßig  gezeigt,  die  nötigen
Ausgaben,  die  ihrer  Zwecknatur  gemäß  außerordentliche  sind,  derart
aufzuteilen,  daß  ein  Teil  in  das  Ordinarium  eingestellt  wird,  also
aus  den  ordentlichen  Einnahmen  zu  decken  ist,  der  andere  Teil
in  das  Extraordinarium,  also  durch  außerordentliche  Mittel  gedeckt ­
  wird.
Es  dürfte  aus  dem  Gesagten  hervorgehen,  daß  eine  Unterscheidung ­
  der  ordentlichen  und  außerordentlichen  Ausgaben  im
Interesse  der  richtigen  Führung  des  Staatshaushaltes  nötig  ist.  Dagegen ­
  sind  auch  wir  der  Ansicht,  der  Heckei  Ausdruck  gibt,  daß
eine  Ausschaltung  und  Verselbständigung  des  außerordentlichen
Budgets  außerhalb  des  Hauptstaatsbudgets  nicht  zu  billigen  ist.
3.  Bezüglich  der  Ausgaben  kommen  namentlich  folgende  Grundsätze ­
  in  Betracht:  a)  die  Sparsamkeit.  Die  Sparsamkeit  besteht
aber  nicht  darin,  daß  wichtige  staatliche  Bedürfnisse  unbefriedigt
bleiben,  sondern  darin,  daß  jede  Ausgabe  nach  der  Größe  des
Zweckes  bemessen  wird.  Denn  die  türkische  Verwaltung  war  billig,
aber  schlecht.  Vom  Standpunkte  der  Sparsamkeit  ist  bei  den  persönlichen ­
  Ausgaben  die  richtige  Wahl  des  Beamtensystems  von
Wichtigkeit,  Verwendung  nur  notwendiger,  aber  gut  dotierter  Beamten ­
  und  deren  Aneiferung  zum  Fleiß,  eventuell  dort,  wo  dies
möglich,  durch  besondere  Belohnungen.  Bei  den  sachlichen  Auslagen, ­
  bei  Erwerb  von  Waren,  deren  Anschaffung  im  großen,  bei
größeren  Lieferungen  Versteigerung,  b)  Richtige  Verteilung  der
Ausgaben  der  Zeit  nach;  c)  richtige  Verteilung  der  Ausgaben  nach
den  verschiedenen  Staatszwecken  resp.  deren  Proportionalität.  Sind
auf  einem  Punkte  gewisse  Ausgaben  unaufschiebbar,  so  soll  das
ausgeglichen  werden  durch  Verschiebung  von  Ausgaben  an  anderen
Punkten,  d)  In  wirtschaftlicher  Beziehung  muß  danach  getrachtet
werden,  daß  jede  Ausgabe  nach  Möglichkeit  produktiv  sei,  jede
Ausgabe  das  Kapital  und  Vermögen  schone,  e)  In  juristischer  Be-
            
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