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3. Buch. Die Staatsausgaben.
kriegerische Jahre usw. Wir erwähnen noch die jedenfalls ganz
originelle Auffassung des französischen Finanzministers Rouvier,
der in einer Rede sagt: er kenne keinen anderen Unterschied
zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, als daß
ordentliche Ausgaben diejenigen sind, die die Budgetkommission
ordentliche nennt, außerordentliche diejenigen, die diese Kommission
außerordentliche nennt!
In neuerer Zeit wird mit Rücksicht auf die Bedeckungsfrage
bei den außerordentlichen Ausgaben noch die Unterscheidung gemacht
nach außerordentlich ordentlichen und außerordentlich außerordentlichen
Ausgaben. Es hat sich nämlich bei gewissen außerordentlichen
Ausgaben — Flotte — zweckmäßig gezeigt, die nötigen
Ausgaben, die ihrer Zwecknatur gemäß außerordentliche sind, derart
aufzuteilen, daß ein Teil in das Ordinarium eingestellt wird, also
aus den ordentlichen Einnahmen zu decken ist, der andere Teil
in das Extraordinarium, also durch außerordentliche Mittel gedeckt
wird.
Es dürfte aus dem Gesagten hervorgehen, daß eine Unterscheidung
der ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben im
Interesse der richtigen Führung des Staatshaushaltes nötig ist. Dagegen
sind auch wir der Ansicht, der Heckei Ausdruck gibt, daß
eine Ausschaltung und Verselbständigung des außerordentlichen
Budgets außerhalb des Hauptstaatsbudgets nicht zu billigen ist.
3. Bezüglich der Ausgaben kommen namentlich folgende Grundsätze
in Betracht: a) die Sparsamkeit. Die Sparsamkeit besteht
aber nicht darin, daß wichtige staatliche Bedürfnisse unbefriedigt
bleiben, sondern darin, daß jede Ausgabe nach der Größe des
Zweckes bemessen wird. Denn die türkische Verwaltung war billig,
aber schlecht. Vom Standpunkte der Sparsamkeit ist bei den persönlichen
Ausgaben die richtige Wahl des Beamtensystems von
Wichtigkeit, Verwendung nur notwendiger, aber gut dotierter Beamten
und deren Aneiferung zum Fleiß, eventuell dort, wo dies
möglich, durch besondere Belohnungen. Bei den sachlichen Auslagen,
bei Erwerb von Waren, deren Anschaffung im großen, bei
größeren Lieferungen Versteigerung, b) Richtige Verteilung der
Ausgaben der Zeit nach; c) richtige Verteilung der Ausgaben nach
den verschiedenen Staatszwecken resp. deren Proportionalität. Sind
auf einem Punkte gewisse Ausgaben unaufschiebbar, so soll das
ausgeglichen werden durch Verschiebung von Ausgaben an anderen
Punkten, d) In wirtschaftlicher Beziehung muß danach getrachtet
werden, daß jede Ausgabe nach Möglichkeit produktiv sei, jede
Ausgabe das Kapital und Vermögen schone, e) In juristischer Be-