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zli raten, zu Papiergeld zu schreiten, als einem Jüngling, ins
Spielhaus zu gehen.« 1 )
Wenn man sich an damalige russische Finanzverhältnisse
erinnert, in denen es Kankrin zu wirken beschieden war,
wird man diesen Ausspruch wohl verstehen.
Indessen sind die Schäden, welche die Papiergeldkrisen
angerichtet haben, nicht derart, daß man nicht wieder in der
|^Jot zu diesem Zirkulationsmittel greifen dürfte. Nur müsse
man mit größter Vorsicht dazu schreiten und bestimmte
Regeln beobachten. Vor allem müsse die Einführung des
Papiergeldes nur allmählich geschehen, es solle nur »eine
Succursale für das Metallgeld sein« und durch einen Auswechslungsfonds
gesichert sein«. 2 ) Eine verantwortliche
Landesstelle müsse das Papiergeld verwalten und keine geheimen
»Emanationen« zulassen. Neue Ausgaben (»Emanationen«)
müßten unter »genauer Beobachtung ihrer Wirkung
geschehen, damit man bei Zeiten einhalten könne«. 8 ) Auch
sollten neue Ausgaben nicht »zur Deckung eines Defizits
in den gewöhnlichen Staatsausgaben, sondern zu öffentlichen
Unternehmungen« verwendet werden, welche den Nationalreichtum
vermehren. 3 ) In einem Kriegsfälle müsse man sich
zuerst durch Anleihen, Schatzkammerscheine und Kriegssteuern
helfen und dann erst zum Papiergelde greifen. Und
zwar müsse man in diesem Falle öffentlich, durch einen
Aufruf an die Nation, Vorgehen. 4 )
Ist nun aber durch Überfüllung des Papiergeldes eine
Krise eingetreten, müsse man vorerst zu der Fixierung und
dann auch zu der Vernichtung des Papiers schreiten. Die
Vernichtung oder Verminderung der Papiermassen aber
können nur mit Hilfe von Ersparnissen oder besonderen
Auflagen, nicht aber durch Anleihen geschehen. 5 )
Neben den hier besprochenen Momenten, welche beim
Papiergeld in Frage kommen, will Kankrin auch andere
1) Weltr. 62. - 2 ) Ök. 130. — «) Ök. 131. — *) Ök. 132. —
5 1 Weltr. 64—65.