Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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i)  Weltr.  106.  -  2 )  Weltr  102.  -  8)  Weltr.  9.  -  J )  Weltr.  102.

er,  z.  B.,  in  seinem  von  ihm  in  »Recherches  sur  l’origine  et
l’abolition  du  vasselage«  dem  Kaiser  Alexander  I,  entworfenen ­
  Plan  für  die  allmähliche  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  in  Rußland  einen  Zeitraum  von  vollen  60  Jahren
(1819—1880)  vorgesehen.
Was  die  Volkswirtschaftspolitik  selber  betrifft,  so  glaubt
Kankrin  folgende  Ziele,  nach  welchen  eine  Nation  zu  streben
habe,  aufstellen  zu  müssen:  1)  »im  Innern:  Streben  nach
dem  höchst  möglichen  reinen  Ertrag«,  und  2)  nach  außen:
»höchst  möglichen  Anteil  am  Weltreichtum«.  Nur  mit  der
Beschränkung:  »Beides,  insofern  es  den  Grundzwecken
der  Volksexistenz  nicht  widerspricht.« 1 )  Diese  »Grundzwecke«
  einer  Nation  bestehen  aber,  wie  wir  schon  gesehen
haben  darin,  sich  Unabhängigkeit  und  Sicherheit  der  Existenz
zu  schaffen,  was  auf  der  nötigen  Kraft  nach  außen  und
auf  der  Garantie  gegen  innere  Unruhen  beruht,  abgesehen
von  einer  gewissen  wirtschaftlichen  Unabhängigkeit  dem
Auslande  gegenüber.  Dazu  ist  jedoch  nötig  eine  der  Größe
des  Staates  angemessene  Bevölkerung,  welche  durch  gesicherte ­
  Existenz,  Moralität  und  zufriedenen  Sinn  »fest  an
den  Staat  gebunden«  ist  und  wodurch  eben  Kraft  nach
außen  und  Ruhe  im  Innern  gewonnen  wird. 2 )  Daraus  ergibt ­
  sich  notwendigerweise  die  Forderung  der  Volkswirtschaftspolitik, ­
  mehr  nach  »einer  mäßigen  und  möglichst
gleichförmigen,  wohlhabenden  Bevölkerung«  zu  streben,
als  nach  »einem  höchstmöglichen  reinen  Ertrag  zu  jagen,
wo  am  Ende  durch  die  allzuungleiche  Verteilung  der  Güter
das  halbe  Volk  am  Bettelstab  gehen  müßte«. 3 )  Darauf
muß  also  immer  Rücksicht  genommen  und  all  dem  »muß
der  höchste  reine  Ertrag  untergeordnet  werden«. 4 )
Es  sei  zwar  richtig,  daß  der  Landbau,  z.  B.,  auf  den
bedeutenden  und  doch  nicht  übergroßen  Pachtgütern  betrieben, ­
  einen  größeren  reinen  Ertrag  abwerfe,  als  wenn
dasselbe  Land  von  den  Bauern  familienweise  bewirtschaftet
            
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