fullscreen: Die Kaufkraft des Geldes

Beziehungen der Kaufkraft des Geldes zur Verkehrsgleichung. 
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Falle wird neben der Umnennung die weitere Tatsache der Umprägung ein 
geführt. Im ersten Fall blieb die Anzahl der tatsächlichen Geldstücke jeder 
Gattung unverändert und nur ihre Nennwerte wurden verdoppelt. Im 
zweiten Fall wurde die Anzahl der Stücke auch verdoppelt, und zwar durch 
eine Spaltung jeder Münze und durch deren Umprägung in zwei Münzen, 
wobei jede der Münzen dieselbe nominelle Benennung wie das ursprüngliche 
Ganze erhält, von dem es die Hälfte darstellt, und durch analoge Ver 
doppelung des Papiergeldes. 
Als dritte Illustration setze man den Fall, daß die Regierung, statt die 
Anzahl der Dollar durch deren Spaltung in zwei Stücke und durch eine 
Umprägung der halben Stücke zu verdoppeln, jedes vorhandene Geldstück 
verdopple und das Duplikat dem Besitzer des ursprünglichen Geldstückes 
einhändige Q. (Hierbei müßten wir weiter annehmen, daß wirksame Maß 
regeln getroffen wurden, um ein eventuelles Einschmelzen des Geldes oder 
seinen Export zu verhüten; andernfalls würde ein großer Teil des Zuwachses 
an Geld verschwinden und die Quantität des in Umlauf befindlichen Geldes 
nicht verdoppelt werden.) Wenn nun die Quantität des Geldes in dieser 
Weise verdoppelt wird, so werden sich die Preise ganz genau so verdoppeln 
wie in dem zweiten Beispiel, in dem es ganz dieselben Nennwerte gab. Der 
einzige Unterschied zwischen dem zweiten und dritten Beispiele besteht 
in der Größe und im Gewichte der Münzen. Statt eine Verringerung zu er 
fahren, bleiben die Gewichte der einzelnen Münzen unverändert, und nur 
ihre Anzahl wird verdoppelt. Diese Verdoppelung der Anzahl der Münzen 
muß dieselbe Wirkung haben wie ihre Verschlechterung um 50 Prozent, 
d. h. sie muß die Verdoppelung der Preise zur Folge haben. 
Die Beweiskraft des dritten Beispiels wird noch schlagender, wenn wir 
der Darstellung Ricardos gemäß * 2 ) durch die Annahme eines Schlagschatzes 
von dem dritten auf das zweite Beispiel übergehen. Nehmen wir an, die 
Regierung behalte, nachdem sie alles Geld verdoppelt hat, von jeder Münze 
die Hälfte des ursprünglichen Wertes für sich, es werde also damit das Ge 
wicht auf das der verschlechterten Münzen des zweiten Beispiels herunter 
gebracht und so das einzige Unterscheidungsmerkmal beider Beispiele be 
seitigt. Solange die Anzahl der Münzen unverändert bleibt, wird dieser 
Abzug des „Schlagschatzes“ ihren Wert nicht beeinflussen. 
1) Vgl. J. S. Mill, Prindples of Political Economy, Teil III, Kap. VIII, § 2. Ein im 
Prinzip ähnliches Beispiel, das von dem gegebenen nur in der Form etwas abweicht, wird 
von Ricardo in seiner Antwort an Bosanquet benützt. Siehe Works, 2. Aufl., London 
(Murray), 1852, S. 346. 
2 ) Works, 2. Aufl., London (Murray), 1852, S. 346 u. 347. (Antwort an Bosanquet, 
Kap. VI); siehe auch S. 213 u. 214.
	        
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