Beziehungen der Kaufkraft des Geldes zur Verkehrsgleichung.
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Falle wird neben der Umnennung die weitere Tatsache der Umprägung ein
geführt. Im ersten Fall blieb die Anzahl der tatsächlichen Geldstücke jeder
Gattung unverändert und nur ihre Nennwerte wurden verdoppelt. Im
zweiten Fall wurde die Anzahl der Stücke auch verdoppelt, und zwar durch
eine Spaltung jeder Münze und durch deren Umprägung in zwei Münzen,
wobei jede der Münzen dieselbe nominelle Benennung wie das ursprüngliche
Ganze erhält, von dem es die Hälfte darstellt, und durch analoge Ver
doppelung des Papiergeldes.
Als dritte Illustration setze man den Fall, daß die Regierung, statt die
Anzahl der Dollar durch deren Spaltung in zwei Stücke und durch eine
Umprägung der halben Stücke zu verdoppeln, jedes vorhandene Geldstück
verdopple und das Duplikat dem Besitzer des ursprünglichen Geldstückes
einhändige Q. (Hierbei müßten wir weiter annehmen, daß wirksame Maß
regeln getroffen wurden, um ein eventuelles Einschmelzen des Geldes oder
seinen Export zu verhüten; andernfalls würde ein großer Teil des Zuwachses
an Geld verschwinden und die Quantität des in Umlauf befindlichen Geldes
nicht verdoppelt werden.) Wenn nun die Quantität des Geldes in dieser
Weise verdoppelt wird, so werden sich die Preise ganz genau so verdoppeln
wie in dem zweiten Beispiel, in dem es ganz dieselben Nennwerte gab. Der
einzige Unterschied zwischen dem zweiten und dritten Beispiele besteht
in der Größe und im Gewichte der Münzen. Statt eine Verringerung zu er
fahren, bleiben die Gewichte der einzelnen Münzen unverändert, und nur
ihre Anzahl wird verdoppelt. Diese Verdoppelung der Anzahl der Münzen
muß dieselbe Wirkung haben wie ihre Verschlechterung um 50 Prozent,
d. h. sie muß die Verdoppelung der Preise zur Folge haben.
Die Beweiskraft des dritten Beispiels wird noch schlagender, wenn wir
der Darstellung Ricardos gemäß * 2 ) durch die Annahme eines Schlagschatzes
von dem dritten auf das zweite Beispiel übergehen. Nehmen wir an, die
Regierung behalte, nachdem sie alles Geld verdoppelt hat, von jeder Münze
die Hälfte des ursprünglichen Wertes für sich, es werde also damit das Ge
wicht auf das der verschlechterten Münzen des zweiten Beispiels herunter
gebracht und so das einzige Unterscheidungsmerkmal beider Beispiele be
seitigt. Solange die Anzahl der Münzen unverändert bleibt, wird dieser
Abzug des „Schlagschatzes“ ihren Wert nicht beeinflussen.
1) Vgl. J. S. Mill, Prindples of Political Economy, Teil III, Kap. VIII, § 2. Ein im
Prinzip ähnliches Beispiel, das von dem gegebenen nur in der Form etwas abweicht, wird
von Ricardo in seiner Antwort an Bosanquet benützt. Siehe Works, 2. Aufl., London
(Murray), 1852, S. 346.
2 ) Works, 2. Aufl., London (Murray), 1852, S. 346 u. 347. (Antwort an Bosanquet,
Kap. VI); siehe auch S. 213 u. 214.