Bibliothekskataloge: Sachliches Ordnungswort 4)
6. In vielen Fällen ist es ratsam, durch sogenannte Hin-
weise unter eigenen Schlagwörtern auf das richtige Ord-
hnungswort zu verweisen, oder auch noch durch summa-
rische Angaben die Auffindung eines Werkes zu erleichtern.
Solche Hinweise sind insbesondere am Platz, wenn neben
einem sachlichen Ordnungswort auch ein persönliches
Schlagwort naheliegt und umgekehrt, oder wenn innerhalb
derselben Art z. B. bei Pseudonymen von einem Namen
auf einen ‚anderen zu verweisen ist.
Andere bibliographische Hilfsmittel z. B. für die Ermittlung der
Pseudonymen u. a. werden später bei den Erörterungen über die
Quellenkunde angeführt werden.
Die Beachtung der wichtigeren Regeln insbesondere über die
Ordnungsworte der alphabetischen Kataloge ist sowohl für die Be-
nutzung der Bibliotheken als auch für die Zitationen in wissenschaft-
lichen Arbeiten von großer Bedeutung. Von letzteren wird später die
Rede sein. Um die unliebsamen „Bibliothekserfahrungen“, von denen
ein Bibliothekar manch schöne Proben in den „Grenzboten“ vorlegt
(37 [1878] 1, 1,251—65), nicht noch durch eigene Beiträge zu vermehren,
ist es nicht genug, in der Bibliothek keine Bücherzettel mit Wünschen
wie „Albert Schmidt aa0. I“ oder „Hänel“ zu präsentieren. Man ge-
wöhne sich an eine sorgfältige und peinlich genaue Angabe der wesent-
lichen Teile des Titels, und zwar des Haupttitels, unter Voraussetzung
des persönlichen oder sachlichen Ordnungswortes, mit kurzer, aber
präziser Fassung ‚des zur genauen Kennzeichnung des Buches not.
wendigen Titeltextes. Dabei sollte niemals bei einem persönlichen
OÖrdnungswort. der Vorname des Verfassers fehlen, auch wenn er nicht
gerade Maier oder Müller heißt, noch auch die Jahreszahl der Veröffent-
lichung des Werkes und bei mehrbändigen Schriften die Bezeichnung
des gewünschten Bandes oder Bandteiles. Bei periodischen Schriften
empfiehlt es sich, regelmäßig Band und Jahrgang anzugeben,
Bezüglich der Vornamen, die nach einer üblen Gewohnheit vielfach
ganz vernachlässigt werden, bemerkt Ernst Bernheim mit vollem Recht:
„Wenn es sich auch nur um zwei Autoren desselben Nachnamens
handelt, welche viel geschrieben haben, so wird dem, der das Buch
aufzusuchen hat, durch die Weglassung des Vornamens eine ärgerliche
Mühe aufgebürdet, die ihm ersparı werden könnte, M. E. hat man
Nicht das Recht, die Zeit anderer Leute für seine Nachlässigkeiten in
Anspruch zu nehmen“ (Lehrbuch der hist. Methode® 278 f). Für die
Auffindung der Vornamen verweist er auf die bei A. Graesel, Hand-
buch der Bibliothekslehre* (Leipzig 1902) 206 angegebenen Hilfs-
mittel.
Fonck. Wissenschaftliches Arbeiten, 8. Aufl,
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