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An diese Voraussetzungen knüpfen nun verschiedene Ver
suche einzelner Gesellschaften an, die den eingewurzelten
Grundsatz der Meidung jener für ungünstig gehaltenen und
in Anbetracht der vorhandenen Einrichtungen auch tatsächlich
ungünstigen Risiken durchbrechen, Versuche, die heute bereits
zu erprobten und für private Unternehmertätigkeit auch zu
gewinnbringenden Ergebnissen führten. Es sind dieses die
hier mit dem Namen „Volks-Unfallversicherung“ zusammen
gefaßten Einrichtungen, deren Untersuchung nach ihrer
technischen und wirtschaftlichen Seite hin sich diese Arbeit zur
Aufgabe stellt.
II. Einrichtungen zur Befriedigung des
Unfallversicherungshedürfnisses der breiten
Yolksmassen.
Unter Volksversicherung versteht man zunächst die kleine
Lebensversicherung, deren Besonderheiten aus der Anpassung
der Einrichtungen der Lebensversicherung an die Bedürfnisse
der minderbemittelten Volksschichten sich erklären und in
der geringen Höhe der Versicherungssummen, Wegfall der
ärztlichen Untersuchung, also Vereinfachung des Abschlusses
und Einziehung der Beiträge in Wochenraten bestehen. Es
liegt deshalb nahe, jene Einrichtungen der Unfallversicherung
auf die die gleichen Kriterien zutreffen, mit dem Zusatz
„Volksversicherung“ zu kennzeichnen; private Volks-Unfall
versicherung ist sie dann zu nennen, im Gegensatz zu der
öffentlich rechtlichen.
Unter privater Volks-Unfallversicherung im Sinne dieser
Arbeit wird die Gesamtheit der Einrichtungen zusammen
gefaßt, die zur Gewährung des Unfallversicherungsschutzes
an die breiten Massen der Bevölkerung bei den privaten
Versicherungs-Unternehmungen vorhanden sind. Bei dem sich
streng auf die weniger durch Unfall gefährdeten und wirt
schaftlich leistungsfähigen Personen beschränkenden Charakter