Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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An diese Voraussetzungen knüpfen nun verschiedene Ver 
suche einzelner Gesellschaften an, die den eingewurzelten 
Grundsatz der Meidung jener für ungünstig gehaltenen und 
in Anbetracht der vorhandenen Einrichtungen auch tatsächlich 
ungünstigen Risiken durchbrechen, Versuche, die heute bereits 
zu erprobten und für private Unternehmertätigkeit auch zu 
gewinnbringenden Ergebnissen führten. Es sind dieses die 
hier mit dem Namen „Volks-Unfallversicherung“ zusammen 
gefaßten Einrichtungen, deren Untersuchung nach ihrer 
technischen und wirtschaftlichen Seite hin sich diese Arbeit zur 
Aufgabe stellt. 
II. Einrichtungen zur Befriedigung des 
Unfallversicherungshedürfnisses der breiten 
Yolksmassen. 
Unter Volksversicherung versteht man zunächst die kleine 
Lebensversicherung, deren Besonderheiten aus der Anpassung 
der Einrichtungen der Lebensversicherung an die Bedürfnisse 
der minderbemittelten Volksschichten sich erklären und in 
der geringen Höhe der Versicherungssummen, Wegfall der 
ärztlichen Untersuchung, also Vereinfachung des Abschlusses 
und Einziehung der Beiträge in Wochenraten bestehen. Es 
liegt deshalb nahe, jene Einrichtungen der Unfallversicherung 
auf die die gleichen Kriterien zutreffen, mit dem Zusatz 
„Volksversicherung“ zu kennzeichnen; private Volks-Unfall 
versicherung ist sie dann zu nennen, im Gegensatz zu der 
öffentlich rechtlichen. 
Unter privater Volks-Unfallversicherung im Sinne dieser 
Arbeit wird die Gesamtheit der Einrichtungen zusammen 
gefaßt, die zur Gewährung des Unfallversicherungsschutzes 
an die breiten Massen der Bevölkerung bei den privaten 
Versicherungs-Unternehmungen vorhanden sind. Bei dem sich 
streng auf die weniger durch Unfall gefährdeten und wirt 
schaftlich leistungsfähigen Personen beschränkenden Charakter
	        
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