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Schon bei der Besprechung des toskanischen und Marseiller
Safranhandels war der starke Safranexport aufgefallen,
der vom Abendland zum Orient ging. Es fanden sich
in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts Kaufleute aus
Toskana mit Safran in Syrien; auch von Marseille aus ging
eine lebhafte Ausfuhr dorthin. Venezianer sind in der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts mit Safran auf dem
Weg von Korfu nach Thessaloniche nachzuweisen ‘). Pegolotti
zeichnet den Unterschied zwischen den Safrangewichten
von Florenz und Accon auf, und Pasi nennt die Levante ein
gutes Absatzgebiet des abendländischen Safrans. — Ganz
ausgesprochen scheint Ägypten auf Safranversorgung vom
Abendland angewiesen zu sein. Zeugnisse dafür ziehen
sich durch das ganze Mittelalter von 1156—1521. Von
Genua, Toskana, Marseille aus findet eine Einfuhr statt 1 2 ).
Auch katalonischer Safran kommt nach Marino Sanuto in
Ägypten auf den Markt 3 ), Besondere Bedeutung hatte
der Safranhandel nach Ägypten für Venedig. Zur Zeit des
päpstlichen Handelsverbot nach Ägypten versucht der Doge
die Erlaubnis vom Papst zu erlangen zur Einfuhr von Metallen,
Tuchen, Safran und anderen einheimischen Waren
nach Ägypten 4 ). Auch Pasi betont, daß Safran sich in
Ägypten gut verkaufe. Daß auch die Inseln des Mittelmeers
ihren Bedarf von Westen her decken, geht aus dem
Handelsbuch Pasis hervor. Cypern begegnete uns schon als
Bestimmungsort eines Safrantransports von Marseille aus
1248 s ). Von dorther bewegte sich zur selben Zeit eine Ausfuhr
nach Marokko und Algerien. Bei Pegolotti finden sich
noch Tana, Konstantinopel, Armenien als Verkaufsorte
abendländischen Safrans. Wir sehen, wie ein Safranexport
von den großen Handelszentren in Oberitalien und Südfrank-1)
Fontes Rerum Austriacarum Abt. II, Bd. 13, S. 262 f., X u.XI.
2) S. S. 10, 13, 21. Eman. Piloti Cretensis, in Monuments pour
servir a l'histoire des Provinces de Namur, de Hainaut et de Luxembourg
VI. 1846 S. 358.
3) C. Port: Essai sur l'histoire du commerce maritime de Narbonne
Paris 1854. S. 127.
4) Heyd II. S. 42.
5) S. S. 21.