Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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außergewöhnlich  hoch  oder  niedrig  ist.  In  einem  solchen  Falle
sind  jedoch  die  besonderen  Umstände,  welche  den  preis  außergewöhnlich ­
  beeinflussen,  ausdrücklich  zu  erwähnen,  und  es  ist  sogleich ­
  der  Betrag  zu  schätzen,  um  welchen  hierdurch  der  verkausswert
  vermehrt  oder  verringert  wird.
Ist  das  Grundstück  mit  einer  Grunddienstbarkeit,  einem  Einsitz
oder  Auszugsrecht  oder  mit  einem  andern  ähnlichen  Rechte  belastet, ­
  so  ist  der  Betrag,  um  welchen  hierdurch  der  Wert  des
Grundstücks  verringert  wird,  besonders  zu  schätzen.
8  150.
Der  Zweck,  zu  welchem  die  Schätzung  erfolgt,  darf  keinen
Einfluß  auf  die  Feststellung  des  Wertes  äußern.  Die  Grtsgerichtsmitglieder
  haben  für  den  einem  Beteiligten  entstehenden
Schaden  aufzukommen,  wenn  sie  beispielsweise  im  Hinblick  aus
eine  beabsichtigte  hppothekerrichtung  einen  höheren  und  im  Hinblick ­
  auf  einen  elterlichen  Gutsanschlag  einen  geringeren  als
den  wahren  verkaufswert  angeben,  (vgl.  insbs.  Hrt.  76  A.  G.  z.
B.  G.  S.)
8  151.
Jedes  Grundstück  ist  in  der  Schätzungsurkunde  für  welche  das
in  der  Anlage  IT.  beigefügte  Formular  zu  benutzen  ist,  genau
nach  dem  Grundbuche  zu  bezeichnen.  Die  Schätzungsurkunde  ist,
wenn  an  der  Schätzung  besondere  Bauverständige  teilgenommen
haben,  außer  von  dem  Vorsteher  und  von  den  Gerichtsmännern,
auch  von  den  Bauverständigen  zu  unterzeichnen.
            
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