Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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IV.  Reformvorschläge.
Me  bereits  in  einem  früheren  Kapitel  ausgeführt  wurde,  ist  bei
der  Taxation  von  Grundstücken  durch  einzelne  Zachverständige,  wie
sie  in  Preußen  meistens  üblich  ist,  immerhin  die  Möglichkeit  gegeben, ­
  dqß  der  Lchätzer  beeinflußt  wird,  die  Taxe  nach  einer  bestimmten ­
  Richtung  zurecht  zu  stutzen.  Besonders  naheliegt  diese  Gefahr
bei  solchen  Schätzern,  die  wenig  moralische  Widerstandskraft  haben.
In  der  Tat  sind  denn  auch  manche  Fälle  bekannt  geworden,
in  denen  die  Taxe  einem  bestimmten  Zwecke  angepaßt  wurde
und  von  dem  Grundsätze,  daß  es  sich  bei  ihr  nur  um  eine  glatte
Schätzung  des  tatsächlichen  Wertes  handele,  in  mehr  oder  weniger
großem  Umfange  abgewichen  worden  ist.  Gbschon  es  sich  hierbei,
wie  schon  allein  die  Kaufpreisstatistik  des  Kaiserlichen  Russichtsamts
  für  Privatversicherung  dartut,  immer  nur  um  eine  Mehrzahl
von  mehr  oder  weniger  Ausnahmen  bildenden  Einzelfällen  handelt,
hat  dies  selbstverständlich  feine  Wirkungen  gehabt  und  so  sehen
wir  denn,  daß  eine  ganze  Reihe  von  Vorschlägen  zur  Reformierung ­
  des  Taxwesens  in  Preußen  gemacht  wurden.  Leider  läßt
mancher  dieser  Vorschläge  die  notwendige  Klarheit  vermissen.  Ruch
die  große  Tagespresse  hat,  soweit  sie  sich  überhaupt
mitdersicher  wichtigen  Frage  befaßt  hat,  bisher  eine
klare  und  konsequente  Haltung  nach  der  einen  oder
anderen  Richtung  nicht  einzunehmen  vermocht.
Endlich  lassen  die  Aeußerungen  in  den  Parlamenten
Klarheit  vermissen,  nicht  nur  hinsichtlich  der  gemachten  Reformvorschläge, ­
  sondern  auch  bezüglich  des  Schätzungswesens  überhaupt.
Lin  typisches  Beispiel  ist  es  z.  33.,  wenn  Dr.  Arendt  in  der  Sitzung
des  preußischen  Hauses  der  Abgeordneten  vom  13.  Dezember  1912
folgenden  Gedanken  aufstellte:
„Die  ganze  Ausstellung  des  Wertes  als  Grundlage  der  Beleihung ­
  scheint  mir  nicht  richtig  zu  sein.  Gerade  beim  hausbesitz ­
  kommt  neben  dem  Werte  an  sich  vor  allen  Dingen  auch  der
Nutzungswert  und  die  Verkäuflichkeit  in  Betracht."
Wer  unsere  bisherigen  Ausführungen  gelesen  hat,  wird  gesehen
haben,  daß  der  Nutzungswert  und  die  Verkäuflichkeit  die  ausschlaggebenden ­
  Momente  der  Wertschätzung  zu  'Beleihungszwecken
sind,  wie  da  etwas  „nicht  richtig  zu  sein  scheint",  ist  uns  unerfindlich. ­

Aehnlich  ist  die  Stellungnahme  anderer  Stellen  und  nur  in
ganz  bestimmten  Fällen  liegen  präzise  Reformvorschläge  vor.  Sie
gehen  meistens  auf  Taxämter,  also  aus  Einrichtungen,  wie  wir
            
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