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IV. Reformvorschläge.
Me bereits in einem früheren Kapitel ausgeführt wurde, ist bei
der Taxation von Grundstücken durch einzelne Zachverständige, wie
sie in Preußen meistens üblich ist, immerhin die Möglichkeit gegeben,
dqß der Lchätzer beeinflußt wird, die Taxe nach einer bestimmten
Richtung zurecht zu stutzen. Besonders naheliegt diese Gefahr
bei solchen Schätzern, die wenig moralische Widerstandskraft haben.
In der Tat sind denn auch manche Fälle bekannt geworden,
in denen die Taxe einem bestimmten Zwecke angepaßt wurde
und von dem Grundsätze, daß es sich bei ihr nur um eine glatte
Schätzung des tatsächlichen Wertes handele, in mehr oder weniger
großem Umfange abgewichen worden ist. Gbschon es sich hierbei,
wie schon allein die Kaufpreisstatistik des Kaiserlichen Russichtsamts
für Privatversicherung dartut, immer nur um eine Mehrzahl
von mehr oder weniger Ausnahmen bildenden Einzelfällen handelt,
hat dies selbstverständlich feine Wirkungen gehabt und so sehen
wir denn, daß eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Reformierung
des Taxwesens in Preußen gemacht wurden. Leider läßt
mancher dieser Vorschläge die notwendige Klarheit vermissen. Ruch
die große Tagespresse hat, soweit sie sich überhaupt
mitdersicher wichtigen Frage befaßt hat, bisher eine
klare und konsequente Haltung nach der einen oder
anderen Richtung nicht einzunehmen vermocht.
Endlich lassen die Aeußerungen in den Parlamenten
Klarheit vermissen, nicht nur hinsichtlich der gemachten Reformvorschläge,
sondern auch bezüglich des Schätzungswesens überhaupt.
Lin typisches Beispiel ist es z. 33., wenn Dr. Arendt in der Sitzung
des preußischen Hauses der Abgeordneten vom 13. Dezember 1912
folgenden Gedanken aufstellte:
„Die ganze Ausstellung des Wertes als Grundlage der Beleihung
scheint mir nicht richtig zu sein. Gerade beim hausbesitz
kommt neben dem Werte an sich vor allen Dingen auch der
Nutzungswert und die Verkäuflichkeit in Betracht."
Wer unsere bisherigen Ausführungen gelesen hat, wird gesehen
haben, daß der Nutzungswert und die Verkäuflichkeit die ausschlaggebenden
Momente der Wertschätzung zu 'Beleihungszwecken
sind, wie da etwas „nicht richtig zu sein scheint", ist uns unerfindlich.
Aehnlich ist die Stellungnahme anderer Stellen und nur in
ganz bestimmten Fällen liegen präzise Reformvorschläge vor. Sie
gehen meistens auf Taxämter, also aus Einrichtungen, wie wir