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barten Querstraßen, ungefähre (Entfernung vom Mittelpunkte des
Qrtes, Verkehrsverbindungen, Beschaffenheit der Straße, ob sie
vollständig, oder inivierveit bebaut, ordnungmäßig reguliert, gepflastert
oder wie sonst befestigt, ob sie eine öffentliche, oder
private Straße ist;
Beschreibung des Grundstückes nach Form, Frontlänge und
Tiefe unter Angabe der Größe nach Quadratmetern und unter
Beifügung einer Handzeichnung,'
gutachtliche Aeußerung über den Tharakter der Qrtsgegend
ob Geschäfts-, Fabrik-, feine, mittlere, oder Arbeiter-Wohngegend.
Die Schätzung des Wertes der Grundfläche hat rechnungsgemätz
nach Quadratmetern zu erfolgen. Sofern nach Lage oder
Beschaffenheit des Grundstückes die einzelnen Teile der Grundfläche
verschiedenartig zu bewerten sind, ist dies besonders anzugeben.
8 9.
Bezüglich der Baulichkeiten hat die Taxe zu enthalten: Angabe
der einzelnen Gebäude, Gebäudeteile und ihre Zweckbestimmung,
der Bauart, ob massiv oder Fachwerk, des Baumaterials,
der Art der Bedachung, und der Unterkellerung, der Zahl und höhe
der Geschosse, der höhe der Gebäude bis zum Hauptgesims, der
Breite und Tiefe der einzelnen Gebäudeteile und ihres Flächeninhalts
nach Quadratmetern;
Beschreibung der inneren und äußeren Ausstattung unter Angabe
über das Vorhandensein von Gas-, Wasser-, elektrischer
Lichtleitung und Kanalisation;
gutachtliche Aeußerung über das Alter, den Bauzustand, die
Grundwasserverhältnisse, das Vorhandensein besonderer, den Wert
beeinflussender Umstände und Einrichtungen, über Zweckmäßigkeit
der Einteilung der Bäume, über die Lösung der Treppenanlage,
über Licht- und Lustverhältnisse, über Vorzüge und Mängel namentlich
in sanitärer Beziehung, ob Feuchtigkeit, hausschwamm
oder dergl. vorhanden.
Die Schätzung des Werts der einzelnen Gebäudeteile hat rechnungsgemäß
nach Quadratmetern zu erfolgen. Sofern die Gebäude
oder einzelne Gebäudeteile nicht vollständig fertiggestellt
sind, ist der derzeitige Stand und Wert des Baues, sowie derjenige
Wert anzugeben, welchen die Baulichkeiten nach vollständiger
Fertigstellung haben werden.
8 lO.
Bezüglich des Ertragswertes hat die Taxe zu enthalten: Angabe
des Iahresertrages unter Bezeichnung des Mietsertrages der
vermieteten und des Mietswertes der leerstehenden oder vom Eigentümer
benutzten Bäume, sowie anderseits Angabe des Gesamtbetrages
der Steuern, Lasten und Unkosten. Lei nicht fertigen
Grundstücken sind die Angaben über Iahresertrag und Iahresunkoften
schätzungsweise nach ortsüblichen Grundsätzen zu machen.