Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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barten  Querstraßen,  ungefähre  (Entfernung  vom  Mittelpunkte  des
Qrtes,  Verkehrsverbindungen,  Beschaffenheit  der  Straße,  ob  sie
vollständig,  oder  inivierveit  bebaut,  ordnungmäßig  reguliert,  gepflastert ­
  oder  wie  sonst  befestigt,  ob  sie  eine  öffentliche,  oder
private  Straße  ist;
Beschreibung  des  Grundstückes  nach  Form,  Frontlänge  und
Tiefe  unter  Angabe  der  Größe  nach  Quadratmetern  und  unter
Beifügung  einer  Handzeichnung,'
gutachtliche  Aeußerung  über  den  Tharakter  der  Qrtsgegend
ob  Geschäfts-,  Fabrik-,  feine,  mittlere,  oder  Arbeiter-Wohngegend.
Die  Schätzung  des  Wertes  der  Grundfläche  hat  rechnungsgemätz
  nach  Quadratmetern  zu  erfolgen.  Sofern  nach  Lage  oder
Beschaffenheit  des  Grundstückes  die  einzelnen  Teile  der  Grundfläche ­
  verschiedenartig  zu  bewerten  sind,  ist  dies  besonders  anzugeben. ­

8  9.
Bezüglich  der  Baulichkeiten  hat  die  Taxe  zu  enthalten:  Angabe ­
  der  einzelnen  Gebäude,  Gebäudeteile  und  ihre  Zweckbestimmung, ­
  der  Bauart,  ob  massiv  oder  Fachwerk,  des  Baumaterials,
der  Art  der  Bedachung,  und  der  Unterkellerung,  der  Zahl  und  höhe
der  Geschosse,  der  höhe  der  Gebäude  bis  zum  Hauptgesims,  der
Breite  und  Tiefe  der  einzelnen  Gebäudeteile  und  ihres  Flächeninhalts ­
  nach  Quadratmetern;
Beschreibung  der  inneren  und  äußeren  Ausstattung  unter  Angabe ­
  über  das  Vorhandensein  von  Gas-,  Wasser-,  elektrischer
Lichtleitung  und  Kanalisation;
gutachtliche  Aeußerung  über  das  Alter,  den  Bauzustand,  die
Grundwasserverhältnisse,  das  Vorhandensein  besonderer,  den  Wert
beeinflussender  Umstände  und  Einrichtungen,  über  Zweckmäßigkeit
der  Einteilung  der  Bäume,  über  die  Lösung  der  Treppenanlage,
über  Licht-  und  Lustverhältnisse,  über  Vorzüge  und  Mängel  namentlich ­
  in  sanitärer  Beziehung,  ob  Feuchtigkeit,  hausschwamm
oder  dergl.  vorhanden.
Die  Schätzung  des  Werts  der  einzelnen  Gebäudeteile  hat  rechnungsgemäß ­
  nach  Quadratmetern  zu  erfolgen.  Sofern  die  Gebäude ­
  oder  einzelne  Gebäudeteile  nicht  vollständig  fertiggestellt
sind,  ist  der  derzeitige  Stand  und  Wert  des  Baues,  sowie  derjenige ­
  Wert  anzugeben,  welchen  die  Baulichkeiten  nach  vollständiger ­
  Fertigstellung  haben  werden.
8  lO.
Bezüglich  des  Ertragswertes  hat  die  Taxe  zu  enthalten:  Angabe ­
  des  Iahresertrages  unter  Bezeichnung  des  Mietsertrages  der
vermieteten  und  des  Mietswertes  der  leerstehenden  oder  vom  Eigentümer ­
  benutzten  Bäume,  sowie  anderseits  Angabe  des  Gesamtbetrages ­
  der  Steuern,  Lasten  und  Unkosten.  Lei  nicht  fertigen
Grundstücken  sind  die  Angaben  über  Iahresertrag  und  Iahresunkoften
  schätzungsweise  nach  ortsüblichen  Grundsätzen  zu  machen.
            
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