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.Freiheit vom Worte“,
Im Zuge des Gleichnisses könnte man übertreibend nun sagen, die
ganze „Güterlehre“ sei eine Zeichnung aus eitel Hilfslinien, diese aber alle
unter einem schiefen Winkel gezogen! Natürlich ist mit diesen halb
orakelhaften Vorstößen auf das Gebiet schwierigster Methodologie hier
nichts anzufangen. Zum Glück läßt sich der ganzen Sache auch
schlichter beikommen.
Niemand wird leugnen wollen, wie packend anschaulich, wie ein-
gänglich es ist, setzt man für das verwirrende Treiben des Wirtschafts
lebens das „Güterleben“ ein, obwohl es im Grunde doch bloß der
Wirtschaft schales Außenbild bleibt. Damit treten uns sozusagen die
„res gestae“ des Wirtschaftslebens in schlichtester Ordnung vor Augen.
Dieses Ganze der Vorstellungen von der ewigen Wiederkehr im Auf
und Ab der Güterbewegung, von dem vermeintlich damit schon
erfaßten „wirtschaftlichen Kreislauf“, kommt einer Art „Volksausgabe“
der nationalökonomischen Theorie gleich, jedoch mit einem Stich ins
hanebüchen Drastische, Kolportagehafte. Gewiß, auch die reife Theo
rie wird sich die anschauliche Kraft dieser Art Reduktion des Wirt
schaftslebens nicht entgehen lassen, der Reduktion nämlich auf den nie
fehlenden Begleitvorgang aller Wirtschaft, eben die Güterbewegung.
So wird man z. B. gelegentlich immer wieder mit der hilfreichen Vor
stellung des „Güterstromes“ arbeiten. Die Theorie braucht fallweise
auch keine Scheu zu tragen, sogar in einem tieferen Sinne „in Gütern
zu denken“. Als einer Hilfe nämlich beim Vorgang des Erkennens
wird man sich stets wieder des Tricks bedienen, die Zusammenhänge
des Wirtschaftslebens gleichsam vom Objekt her aufzurollen, eben von
den Gütern her. Dies wird namentlich hinsichtlich aller Dinge des
Größenspiels der Wirtschaft öfters so zu pflegen sein. Besonders aber
gilt dies in Sachen der Theoreme, die vornehmlich zum Behufe ihrer
technischen Auswertung erarbeitet werden, auf die also irgendeine der
Kunstlehren im Schlepptau unserer Wissenschaft lauert; ob nun die
Kunstlehre in der Richtung der Finanzwirtschaft, oder jene des Erwerbs
betriebes in der Unternehmung, oder der bewußten Eingriffe in das
wirtschaftliche Treiben, im Sinne irgendeiner „Politik“, z. B. der „Zoll
politik“. Derlei Theoreme, die auf der Kippe zwischen Wissenschaft
und Technik halten, dürfen einsehbar einen besonders reichen Gebrauch
von der „Vergüterung“ des Wirtschaftslebens machen. Hier gilt es
gleichsam überhaupt nur die Hilfslinien zu ziehen, um sich an
ihnen in der Wirklichkeit praktisch zurecht zu finden. Die eigentlichen,
die Grundlinien, weiß dann die Praxis selber schon einzuzeichnen, weil
sie Auge in Auge mit der Wirklichkeit verharrt. Hingegen aber, daß
die Theorie überhaupt nur am Ziehen dieser Hilfslinien ihr Genüge