Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
101034126X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20183
Document type:
Monograph
Author:
Arndt, Adolf http://d-nb.info/gnd/117662690
Title:
Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
Edition:
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
J. Bielefelds Verlag
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (288 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

— 76 
sollten sie neben dem Drittel der octava in Höhe eines Zweiunddreißigstel, 
der pars agrorum, bei jedem gemessenen Berge beteiligt sein. 
Es ist noch zu erwähnen, daß jeder nicht vorschriftsmäßig abge 
baute Feldesteil nach einer vorgeschriebenen Frist auflässig wird und 
beliebig weiter verliehen werden kann. Dem Könige war es nun nicht 
genug, daß die sieben Lane, wie dies die Iglauer vorschrieben, zusammen 
mit drei Schächten abgebaut wurden, sondern er bestimmte (lib. III 
cap. i), daß jede Fane ihren eigenen Schacht haben sollte, damit möglichst 
viel Erz gewonnen und er möglichst hohe Abgaben aus dem Bergbau 
ziehen konnte. 
Nach dem Vorstehenden ist klar, daß in Böhmen und Mähren die 
Bergwerke kein Zubehör zur Oberfläche waren, daß nicht der Ober- 
fiächenbesitzer, sondern ein königlicher Beamter bei einer mit besonderen 
Privilegien begabten Stadt unter Zuziehung von Geschworenen, die Berge 
verlieh. Ob der Boden zur Allmende gehörte und ob der Bergbautreiber 
ein Gemeindegenosse war oder nicht, machte keinen Unterschied. Die 
Verleihungen erfolgten nicht zu freiem Eigentum der Beliehenen, vielmehr 
mußten diese bestimmte Bedingungen rücksichtlich der Bauhafthaltung 
der Bergwerke erfüllen und hohe Abgaben entrichten. Der König, 
welcher die Abgaben und noch bestimmte Feldesteile erhielt, sah sich 
als Eigentümer der Bergwerke an. 
Auch sonst finden sich Urkunden, in welchen die böhmischen 
Könige sich als Eigentümer der in ihrem Reiche belegenen, von Privaten 
für private Rechnung betriebenen Bergwerke betrachteten. So heißt 
es in einer Urkunde Ottokars aus dem Jahre 1261 R 
cuicunque officia nostra per Moraviam, scilicet montana et mone- 
tam locabimus, 
woselbst die Verpachtung der aus den Bergwerken und Münzen fließenden 
Nutzungen gemeint ist. 
Es kann nicht auffallen, daß die Souveräne Böhmens und Mährens 
ohne Kaiserliche Verleihung das Bergregal ausübten, da sie auch alle 
übrigen Regalien besaßen, ohne daß eine Verleihung erwiesen ist. 
Bereits die Urkunde 1 im Sternbergschen Urkundenbuche bezeugt, daß 
der Herzog Bretislaw von Böhmen am 22. Oktober 1045 das Bergwerk 
in Ylou (Eule) und sylvas . . . aquarura decursus, flumen Zazoa, pis- 
catores, molendina dem Kloster Ostrow schenkte. Wie weit die Ab 
hängigkeit der böhmischen und mährischen Fürsten, welche ersteren 
unter Heinrich IV. die Königswürde erhielten, von den deutschen Kaisern 
1 Graf Sternberg II 50. Urknndenbuch, Urkunde 16 S. 24.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zur Geschichte Und Theorie Des Bergregals Und Der Bergbaufreiheit. J. Bielefelds Verlag, 1916.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.