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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Univi 
Kapitel I. Die Physiokraten. 
~ *iel 
aif 
Diese rein negative Definition genügt aber nicht, deV 
stattet noch verschiedene andere Auslegungen. Zunächst wu: 
die natürliche Ordnung im Sinn des Naturzustandes nehmen 
können, um sie dem Zustand der Zivilisation, der dann ein künst 
licher wäre, gegenüber zu stellen. In diesem Sinne würde der Mensch 
nm die natürliche Ordnung zu finden, zu seinem Anfangszustande 
zurückkehren müssen. 
Diese Auslegung würde sich nicht nur auf gewisse Stellen in 
den physiokratischen Werken 1 ) stützen können, sondern auch auf 
scheint die soziale Ordnung die Lösung einer mathematischen Aufgabe zu sein: Br 
stellt sie nämlich hin, als ob sie gewissen komplizierten Voraussetzungen genügen 
müsse, die er wie folgt formuliert: „Eine Assoziationsform finden, die die Person und 
das Besitztum eines jeden Gesellschafters schützt und auf Grund derer ein jeder, mit 
allen vereint, doch nur sich selbst gehorcht und ebenso frei, wie vorher, bleibt.“ 
Nichts liegt der Auffassung der Physiokraten ferner; für sie gibt es nichts, das zu 
schaffen oder zu finden wäre. Die natürliche Ordnung ist „selbstverständlich“. 
Allerdings glaubte Rousseau trotzdem an eine natürliche Ordnung, an die 
Stimme der Natur, an die angeborene Güte des Menschen usw. „Die ewigen Gesetze 
der Natur und der Ordnung bestehen. Dem Weisen dienen sie an Stelle positiver 
Gesetzesvorschrifteu; das Gewissen und die Vernunft haben sie ihm ins Herz ge 
schrieben“ (Emile, V.). Genau die gleiche Sprache führen die Physiokraten. Es 
besteht aber der große Unterschied, daß nach Rousseau der natürliche Zustand durch 
die gesellschaftlichen Einrichtungen (besonders die der Politik, zu denen er auch das 
Eigentum rechnet, unmöglich geworden ist, und daß es sich darum handelt, dem 
Volke den Gegenwert dessen, was es verloren hat, zurüekzugeben. — Dies ist der 
Zweckgedanke des Contrat social: —• Für die Physiokraten dagegen sind die gesell 
schaftlichen Einrichtungen, darunter ganz besonders das Eigentum, nur eine spontane 
Entfaltung der natürlichen Ordnung, die allerdings durch die gewalttätige Handlungs 
weise der Regierungen zur Unnatur geworden ist. Sobald aber diese Einmischung 
aufhört, würde auch die natürliche Ordnung wieder ihren normalen Entwicklungs 
gang gehen, wie ein Baum, von den Hemmungen, die ihn gebeugt, befreit, sich 
wieder aufriohtet. 
' Ein Hauptuntersohied ist sodann, daß für die Physiokraten die Begriffe Eigen 
nutz und Pflicht sich decken, da das Individuum heim Verfolgen seines eigenen 
Nutzens das Wohl aller verwirklicht, während für Rousseau Eigennutz und Pflicht 
antagonistisch sind, die Pflicht den Eigennutz unterdrücken muß; „Das persönliche 
Interesse steht stets im umgekehrten Verhältnisse zur Pflicht und steigert sich im 
gleichen Maße wie die Vergesellschaftung enger, und die Verpflichtungen weniger 
heilig werden“ (Contrat social II, Kap. 3). Er will damit sagen, daß der 
Eigennutz in der Familie oder der Korporation stärker als im Vaterlandsverbande ist, 
’) „Es gibt eine natürliche Gesellschaft, die jeder Übereinkunft zwischen den 
Menschen voransgegangen ist . . . Diese selbstverständlichen Grundsätze der voll 
kommensten Gesellschaftsbildung drängen sich von selbst dem Menschen auf; ich 
meine dabei nicht nur den gebildeten und wissensdurstigen Menschen, sondern auch 
den einfachen wilden Menschen, so wie er aus den Händen der Natur kommt“ 
(Dupont I, S. 341, 24). 
Ebenso scheinen einige Physiokraten nicht weit von dem Glauben entfernt ge 
wesen zu sein, daß diese natürliche Ordnung wirklich in der Vergangenheit bestanden 
habe, und daß die Menschen sie durch ihre Schuld verloren haben. Dupont de Nemours
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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